Neue Denkmalförderung in NRW
Die neue Denkmalförderung in NRW sieht Darlehen bis zu 300.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,5 % vor.
Ziel der Förderung ist die Stärkung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren, Wohnsiedlungen und Wohngebäuden von besonderem städtebaulichem Wert und zum Erhalt des gebauten historischen Erbes. Gefördert werden alle baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung, die nach Art und Umfang zur Erhaltung, Nutzung und Modernisierung des Wohngebäudes und des privaten Umfeldes geeignet sind. Fragen zur Bewertung eines Wohngebäudes oder geplanten Maßnahmen beantwortet das Planungsamt oder die Untere Denkmalbehörde im örtlichen Rathaus.
Die Förderung setzt voraus, dass das betreffende Wohngebäude vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Bei selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen beträgt das Darlehen 85% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, maximal 80.000 €. Bei gemischt genutzten Gebäuden mit teilweiser Selbstnutzung zu Wohnzwecken beläuft sich das Darlehen auf 80% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, maximal 300.000 €. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von zehn Jahren mit 0,5% verzinst. Darüber hinaus sind ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbetrag von 4% zu entrichten. Der Auszahlungsbetrag des Darlehens beträgt 99,6%.
Über die Einzelheiten und weitere Fördermöglichkeiten können sich Interessierte im Kreishaus an die Mitarbeiter des Sachgebiets Wohnungsbauförderung (Tel. 02421/22-27 14) im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen wenden.
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