Seltene Legionellen als Erreger von Lungenentzündungen im Raum Jülich identifiziert
Eine seltene Legionellen-Serogruppe hat maßgeblich zu den Fällen von Lungenentzündung mitbeigetragen, von der Menschen aus dem Stadtgebiet Jülich und den umgebenden Ortschaften betroffen sind. Am Donnerstagabend erreichten das Gesundheitsamt des Kreises Düren die Ergebnisse von speziellen mikrobiologischen Untersuchungen. Demnach wurden Legionellen als Verursacher der Infektionen bei fünf von neun untersuchten Patienten nachgewiesen.
Experten unterstützen weitere Aufklärungsarbeit
Zur Auswertung der Daten von weiteren Patienten hat das Kreisgesundheitsamt am heutigen Freitag das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) um Unterstützung gebeten. Außerdem steht nun auch Exner, Professor MartinProfessor Martin Exner aus dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn - der Experte auf dem Gebiet der Ursachenforschung von Legionellen-Ausbrüchen - dem Kreis Düren bei der Aufklärung der weiteren Infektionen zur Seite.
42 Patienten aus dem Jülicher Stadtgebiet
Insgesamt waren vom 14. August bis zum 11. September 42 Patienten mit einer bestimmten Form der ambulant erworbenen Lungenentzündung vorwiegend in das St. Elisabeth-Krankenhaus Jülich eingeliefert worden. Bei zwei der 42 Patienten hat die Lungenentzündung nach aktuellem Stand zum Tode beigetragen. Bei einem weiteren Patienten wurde mittlerweile eine andere Todesursache ermittelt. Da die Inkubationszeit in aller Regel zwei bis zehn Tage beträgt, können erste Ansteckungen am 4. August stattgefunden haben. Die letzte Ansteckung dieser Fälle fand vor dem 10. September statt. Ob künftig weitere Fälle auftreten können, kann nicht ausgeschlossen werden.
Telefonische Befragung soll Quelle eingrenzen
Das Gesundheitsamt des Kreises Düren ist seit dem Bekanntwerden der Fallhäufung am 11. September auf der Suche nach der Ursache für die Erkrankungen. Der jetzt verwendete Test hat, anders als der erste, bei dem bisher keine Legionellen-Infektionen nachgewiesen wurden, auch seltenere Legionellen-Serogruppen erfasst.
Die LZG-Mitarbeiterinnen, die bereits Erfahrungen beim letztjährigen Legionellen-Ausbruch in Warstein sammeln konnten, werden Patienten und Vergleichspersonen im Rahmen eines Telefoninterviews nach ihren Aufenthaltsorten befragen, um die möglichen Ansteckungsquellen einzugrenzen. Das Gesundheitsamt bittet die Befragten um ihre Mitarbeit, damit die Quelle möglichst rasch gefunden werden kann.
Meldepflicht für Betreiber von Rückkühlwerken
Legionellen sind nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragbar. Bei Ausbrüchen in der Vergangenheit wurden oftmals sogenannte Rückkühlwerke als Verursacher identifiziert. Rückkühlwerke dienen der Kühlung in großen Klimaanlagen oder industriellen Prozessen. Eine Gefahr geht von den Rückkühlwerken aus, bei denen feine Wassertröpfchen (Aerosole) an die Umwelt abgegeben werden. Im Mai dieses Jahres hat das Gesundheitsamt solche Rückkühlwerke im Kreis Düren erfasst. Dies geschah auf freiwilliger Basis. Um alle Anlagen erfassen zu können, hat der Kreis Düren nunmehr eine Meldepflicht für alle Betreiber von Rückkühlwerken in der Stadt Jülich in Kraft gesetzt. Diese gilt ab dem heutigen Freitag. Alle Betreiber werden per Allgemeinverfügung über die Medien aufgefordert, dieser Meldepflicht nachzukommen. Hinweise und ein Meldeformular sind auch auf der Internetseite des Kreises Düren (http://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/53/index.php) unter "Aktuelles" zu finden. Die Umweltbehörde wurde informiert.
Von Trinkwasser geht keine Gefahr aus
Neben Rückkühlwerken können prinzipiell alle Wasser-führenden Anlagen, die Aerosole freisetzen, Quelle einer Legionellen-Infektion sein. Trinkwasser kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Erst längere Standzeiten von warmem Wasser (unzureichend temperierte Heizkessel) fördern das Wachstum von Legionellen und können zu Belastungen in Hausleitungssystemen führen.
Bürgertelefon eingerichtet
Fragen beantwortet das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 02421/22-2408. Dieses Bürgertelefon ist Samstag von 10 bis 14 Uhr und von Montag bis Freitag von 7.30 bis 20 Uhr besetzt.
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