Bienenfaulbrut: Teile von Jülich und Linnich sind Sperrgebiet
Im einem Bienenbestand in Jülich-Barmen ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Deshalb hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teilgebiete der Städte Jülich und Linnich zum Sperrbezirk erklärt.
Sperrbezirk eingerichtet
Alle Bienenvölker und Bienenstände innerhalb des Sperrbezirks sind der Behörde sofort zu melden, da sie amtstierärztlich untersucht werden müssen. Im Sperrbezirk dürfen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Zudem dürfen keine anderen Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk verbracht werden.
Meldepflicht
Wer Bienen innerhalb des Sperrbezirks hält, zeigt diese dem Fachamt der Kreisverwaltung Düren per Telefon (02421/22-1915), Fax (02421/22-2022) oder E-Mail () an.
Der Sperrbezirk ist wie folgt begrenzt:
im Norden: Kreisstraße K12 ab Querung Merzbach bis zur L228 / Prämienstraße / Rurtalstraße mit Verlängerung in den Wirtschaftsweg bis zur Querung Rur / Rur bis zur Querung Rurstraße in Linnich / Rurstraße Linnich bis zur Bahnstrecke Linnich - Jülich
im Osten: Bahnstrecke Jülich -Linnich an Rurstraße in Linnich bis zur Unterführung der Autobahn A44 / Autobahn A44 bis zur Querung der L14
im Süden: L14 übergehend in Merzenhausen in die K6 / K6 bis zur Querung des Merzbaches
im Westen: Merzbach ab Querung der K 6 bis zur Querung der Kreisstraße K12
Honigverzehr ist unbedenklich
Der Erreger der Faulbrut befällt ausschließlich die Bienenlarven. Die Art der Bekämpfung dieser Tierseuche ist von der Ausprägung der Erkrankung abhängig. Bei einem ausgeprägten klinischen Bild muss das Bienenvolk abgetötet werden. Ist die Erkrankung noch nicht weit fortgeschritten, ist eine Sanierung in einem sogenannten Kunstschwarmverfahren möglich. Der Verzehr von Honig ist hingegen weiterhin vollkommen unbedenklich, da die Erkrankung nicht auf den Menschen übertragbar ist.
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