Bie­nen­faulbrut: Teile von Jülich und Lin­nich sind Sperrgebiet

Sperrgebiet zwi­schen Jülich und Lin­nich

Im einem Bie­nen­be­stand in Jülich-Bar­men ist die Ame­rika­ni­sche Faulbrut aus­gebro­chen. Des­halb hat das Amt für Vete­rinär­we­sen und Ver­brau­cher­schutz Teilgebiete der Städte Jülich und Lin­nich zum Sperr­bezirk erklärt.

Sperr­bezirk ein­ge­rich­tet

Alle Bie­nenvöl­ker und Bie­nen­stände inn­er­halb des Sperr­bezirks sind der Behörde sofort zu melden, da sie amt­stier­ärzt­lich unter­sucht wer­den müs­sen. Im Sperr­bezirk dürfen Bie­nenvöl­ker, lebende oder tote Bie­nen, Waben, Waben­teile, Waben­abfälle, Wachs, Honig, Futtervor­räte, Bie­nen­woh­nun­gen und benutzte Gerätschaf­ten nicht aus den Bie­nen­stän­den ent­fernt wer­den. Zudem dürfen keine ande­ren Bie­nenvöl­ker oder Bie­nen in den Sperr­bezirk ver­bracht wer­den. 

Melde­pf­licht

Wer Bie­nen inn­er­halb des Sperr­bezirks hält, zeigt diese dem Fach­amt der Kreisver­wal­tung Düren per Tele­fon (02421/22-1915),  Fax (02421/22-2022) oder E-Mail (geschützte E-Mail-Adresse als Grafik) an.

Der Sperr­bezirk ist wie folgt begrenzt: 

im Nor­den:   Kreis­straße K12 ab Que­rung Merzbach bis zur L228 / Prämi­e­n­straße / Rurtal­straße mit Ver­länge­rung in den Wirt­schafts­weg bis zur Que­rung Rur / Rur bis zur Que­rung Rur­straße in Lin­nich / Rur­straße Lin­nich bis zur Bahn­stre­cke Lin­nich - Jülich

im Osten:      Bahn­stre­cke Jülich -Lin­nich an Rur­straße in Lin­nich bis zur Unterfüh­rung der Auto­bahn A44 / Auto­bahn A44 bis zur Que­rung der L14

im Süden:    L14 überge­hend in Mer­zen­hausen in die K6 / K6 bis zur Que­rung des Merzba­ches

im Wes­ten:   Merzbach ab Que­rung der K 6 bis zur Que­rung der Kreis­straße K12 

Honigver­zehr ist unbedenk­lich

Der Erre­ger der Faulbrut befällt aus­schließ­l­ich die Bie­nenlarven. Die Art der Bekämpfung die­ser Tier­seu­che ist von der Aus­prägung der Erkrankung abhängig. Bei einem aus­gepräg­ten kli­ni­schen Bild muss das Bie­nenvolk abge­tö­tet wer­den. Ist die Erkrankung noch nicht weit fortge­schrit­ten, ist eine Sanie­rung in einem soge­nann­ten Kunst­schwarmver­fah­ren mög­lich. Der Ver­zehr von Honig ist hingegen weiter­hin voll­kom­men unbedenk­lich, da die Erkrankung nicht auf den Men­schen über­tragbar ist.