16.05.2018 Alter: 7 Jahr(e)
Katego­rie: Sons­tiges

Von: Pres­se­stelle Kreis Düren
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Neue Eigen­heimförde­rung in Nord­rhein-Westfa­len

Mit der Ände­rung der Förder­be­stim­mun­gen unter­stützt das Land Nord­rhein-Westfa­len Familien beim Bau oder Kauf eines Hauses. Vor allem jun­gen Familien mit klei­nen und mit­tle­ren Ein­kom­men fehlt oft das nötige Eigen­ka­pi­tal, um Wohn­ei­gen­tum gänz­lich aus eige­ner Kraft zu schaffen. Lang­fris­tige Förder­darle­hen mit Laufzei­ten von 20 Jah­ren sichern die Nied­rigzinsen. Tilgungs­nach­lässe ver­mindern die Dar­le­hens­schuld und wer­den teilweise als Ersatz für Eigen­ka­pi­tal anerkannt.

Wer wird gefördert

Besonders Haushalte (. z. B. junge Familien, Allein­er­zie­hende, Schwerbe­hinderte) mit klei­nem bis mit­tle­ren Ein­kom­men wer­den durch die Wohnra­umförde­rung unter­stützt. Die Förde­rung ist breit auf­ge­stellt und für viele mög­lich. Prüfen Sie, ob für Sie eine Förde­rung mög­lich ist mit dem Chan­cen­prüfer der NRWBANK (www.nrwbank.de/Chan­cen­prüfer) oder tele­fo­nisch bei der Kreisver­wal­tung Düren, Amt für Recht, Baud­ord­nung u. Wohnungs­we­sen, Tel. 02421-22 2711.

Bei­spiele für ein maximal mög­li­ches Haushalts­ein­kom­men:

Allein­er­zie­hend mit 1 Kind

41.712 €

3 Per­so­nen mit 1 Kind

43.378 €

4 Per­so­nen mit 2 Kindern

52.106 €

5 Per­so­nen mit 3 Kindern

60.833 €

Für alle Haushalte gilt:
Even­tuell sind Abzugs­be­träge z. B. bei einer Schwerbe­hinde­rung oder höhe­ren Wer­bungs­kos­ten mög­lich, die ein höhe­res Ein­kom­men zulas­sen. Für bestimmte Ein­künfte wie z. B. Ren­ten­ein­künfte oder Beam­ten­be­soldung gel­ten abwei­chende Werte.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigen­tums­woh­nung unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine gebrauchte Immobilie handelt. Hierzu wer­den zinsgüns­tige und lang­fris­tige Dar­le­hen zur Ver­fügung gestellt, die die Finan­zie­rung durch die Hausbank ergän­zen.

Was ist zu beach­ten?

  • Gefördert wer­den Haushalte mit min­des­tens einem Kind oder einer schwerbe­hinder­ten Per­son mit einem Grad der Behinde­rung (GdB) ab 50.
  • Vor Ertei­lung der Förderzu­sage darf nicht mit dem Bau begon­nen wer­den (Ver­trags­ab­schluss zählt).
  • Der nota­ri­elle Kaufver­trag zum Erwerb der Immobilie darf noch nicht abge­schlos­sen sein oder muss ein förderkon­for­mes Rück­trittsrecht ent­hal­ten.
  • Der Kauf von Woh­nun­gen in Hoch­häus­ern ist aus­ge­schlos­sen.
  • Grundlage der Förde­rung sind die Wohnra­umförder­be­stim­mun­gen (WFB).
  • Eine Förde­rung ist nur zuläs­sig, wenn die Belas­tung aus der Bau­maß­nahme auf Dauer tragbar ist.
  • Zustän­dig für die Bewil­ligung von Förder­mit­teln im Kreis Düren ist die Kreisver­wal­tung Düren, Amt für Recht, Bau­ord­nung u. Wohnungs­we­sen.

Wie hoch ist das Dar­le­hen?

Die maximale Höhe des Dar­le­hens rich­tet sich nach der Gemeinde, in der Sie Ihre Immobilie bauen oder kau­fen möch­ten. Alle Gemein­den sind in Kos­tenka­tego­rien (K1 bis K4) ein­ge­teilt. Auf der Inter­net­seite der NRWBANK (www.nrwbank.de/Chan­cen­prüfer) oder tele­fo­nisch bei der Kreisver­wal­tung Düren, Amt für Recht, Baud­ord­nung u. Wohnungs­we­sen, tel. 02421-22 2711 erfah­ren Sie die Kos­tenka­tego­rie Ihrer Gemeinde.

Berech­nung der Dar­le­hens­höhe

Grund­pauschale zwi­schen

60.000 u. 90.000 €

zuzüg­l­ich

 

Famili­enbonus
(je Kind oder schwerbe­hinder­ter Per­son)

+ 15.000 €

Barrie­refreies Objekt

+ 10.000 €

7,5% des Dar­le­hens müs­sen nicht zurückge­zahlt wer­den (Tilgungs­nach­lass).

Wie hoch ist die Eigenleis­tung?

15% der Gesamtkos­ten müs­sen als Eigenleis­tung erbracht wer­den, wobei 15% des Förder­darle­hens auf die Eigenleis­tung ange­rech­net wer­den kön­nen. Min­des­tens die Hälfte der Eigenleis­tung ist als Bar­mit­tel nach­zuwei­sen.

Wie sind die Kondi­tio­nen?

Zinsen

  • 0,5% p. a. für die ers­ten 20 Jahre fest
  • Der Zins­satz ist danach weitere 5 Jahre ein­kom­mens­abhängig mög­lich.

Ver­wal­tungs­kos­tenbei­trag

  • 0,5% p. a. lau­fend vom Dar­le­hens­be­trag.

Tilgung

  • neue Objekte: 1% p. a. (Annui­tä­t­en­darle­hen)
  • gebrauchte Objekte: 2% p. a. (Annui­tä­t­en­darle­hen)
  • kos­ten­lose Sonder­tilgun­gen mög­lich

Aus­zah­lung

  • 99,6% (0,4% einma­li­ger Ver­wal­tungs­kos­tenbei­trag)

Weitere Informa­tio­nen zur Eigen­heimförde­rung erhal­ten Inter­es­siert bei den Mit­arbeitern des Sachge­bie­tes Wohnungs­we­sen (Tel. 02421/22-27 11) im Amt für Recht, Bau­ord­nung und Wohnungs­we­sen oder hier im Inter­net: www.kreis-due­ren.de/kreishaus/amt/63/Eigen­heimfoerde­rung.php