Ab 1. Mai sind wieder Gottesdienste möglich
Auch im Verbund Ederen/Gereonsweiler/Rurdorf/Welz wird eine Kirche geöffnet werden. Welche das sein wird, steht noch nicht fest. Sobald darüber entschieden wurde, werde ich Sie hier informieren.
(Bistum Aachen) Bei ihrer Entscheidung, dass Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben, waren sich Bundes- und Landesregierung bewusst, tief in das Recht der Religionsfreiheit einzugreifen. Die Sorge um das Gemeinwohl und die Solidarität im Kampf gegen das Virus führten in unserer Kirche zu einer Akzeptanz der Gegebenheiten. Die veränderte Situation mit Lockerungen in verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen haben zu einer Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des verordneten Unterbleibens von Versammlungen zur Religionsausübung geführt. Auf der Grundlage der von den Kirchen vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge zur Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen sieht die Landesregierung nunmehr die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können. Die Kirchen haben erklärt, die Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz bis zum 1. Mai 2020 vornehmen zu können. Dazu wurden im Katholischen Büro für die nordrhein-westfälischen (Erz-) Diözesen Maßgaben erarbeitet.
Im Ergebnis sind damit ab dem 1. Mai 2020 öffentliche Gottesdienste unter der Beachtung der genannten Maßgaben-NW auch in Zeiten der Corona-Krise wieder möglich.
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