Kategorie: Polizeibericht
Stellungnahme der Polizei Aachen zur Winterreifenpflicht
Gerade im Zusammenhang mit den derzeitigen Witterungsbedingungen in der Region kam immer wieder die Frage auf: "Was macht das neue Gesetz zur Winterreifenpflicht? Was ist anders? Was ist neu? Was darf ich für Reifen fahren? Muss ich als Niederländer oder Belgier auch in Deutschland mit Winterreifen fahren?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass fast jedes Gesetz einer Erläuterung bedarf. Darum haben die Verkehrsexperten der Aachener Polizei eine solche als Richtschnur für die Verkehrsteilnehmer herausgegeben.
Erst einmal muss festgestellt werden, dass es keine Pflicht gibt, ein Auto auf Winterreifen umzurüsten! Als Beispiel diene der rüstige Rentner, der sich sagt, bei Winterwetter fahre ich keinen Meter; ich lasse mein Auto mit den Sommerreifen in der Garage stehen. Fährt er aber z. B. bei Glatteis zur Apotheke und holt seiner Frau dort ein Medikament, muss er auf Winterreifen umgerüstet haben.
Das neue Gesetz ist also keine Ausrüstungsvorschrift. Es ist eine Verhaltensvorschrift. Das Gesetz schreibt vor, wann ich Winterreifen aufgezogen haben muss und wann ich nicht mehr mit normalen Reifen fahren darf.
Man kann von einem situationsbedingten Fahrverbot sprechen. Nämlich dann, wenn es schneit, glatt ist ...eben winterlich, muss ich Winterreifen aufgezogen haben.
Dies gilt für alle Autofahrer, die die deutschen Straßen benutzen, also auch für unsere ausländischen Freunde wie z.B. die Niederländer, auch wenn sie vielleicht nur kurz zu uns zum Einkaufen kommen. Die neue Verordnung, die am heutigen 1.12.2010 in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte nur mit M + S - Reifen oder mit Reifen, die das Symbol einer Schneeflocke tragen, gefahren werden darf.
Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.B. von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.
Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Alle Verstöße gegen die neue Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar; der geringste Verstoß ist mit 40 Euro Bußgeld bedroht. Aufgrund der Spezialregelungen kann ein Verstoß aber deutlich teurer werden. Verursacht z.B. ein Lkw über 3,5 t ohne "Winterreifen" auf der Antriebsache einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, sind 140 Euro fällig.
Natürlich wird die Aachener Polizei auf die Einhaltung der Vorschrift achten. Gezielt kon-trollieren wird sie jedoch nicht. In der Region haben die Autofahrer bereits sehr eifrig auf Winterreifen umgerüstet. Dennoch geht der Appell der Ordnungshüter an die Autofahrer, die noch nicht umgerüstet haben und bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen mit "Schluppen" unterwegs sind. (Paul Kemen)
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