02.05.2014 Alter: 11 Jahr(e)
Katego­rie: Sons­tiges

Von: Pres­se­stelle Kreis Düren
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Neue Denkmalförde­rung in NRW

Die neue Denkmalförde­rung in NRW sieht Dar­le­hen bis zu 300.000 Euro zu einem Zins­satz von 0,5 % vor.

Ziel der Förde­rung ist die Stärkung der städtebau­li­chen Funk­tion von Wohnquar­tie­ren, Wohn­sied­lun­gen und Wohn­gebäuden von besonde­rem städtebau­li­chem Wert und zum Erhalt des gebau­ten his­to­ri­schen Erbes. Gefördert wer­den alle bau­li­chen Maß­nah­men zur Moder­ni­sie­rung und Instand­setzung, die nach Art und Umfang zur Erhal­tung, Nutzung und Moder­ni­sie­rung des Wohn­gebäudes und des priva­ten Umfel­des geeig­net sind. Fra­gen zur Bewer­tung eines Wohn­gebäudes oder geplan­ten Maß­nah­men beantwor­tet das Planung­s­amt oder die Untere Denkmalbehörde im ört­li­chen Rat­haus.

Die Förde­rung setzt vor­aus, dass das betref­fende Wohn­gebäude vom Eigen­tü­mer selbst bewohnt wird. Bei selbst genutz­ten Eigen­hei­men und Eigen­tums­woh­nun­gen beträgt das Dar­le­hen 85% der anerkann­ten förder­fähigen Bau- und Bau­n­eben­kos­ten, maximal 80.000 €. Bei gemischt genutz­ten Gebäuden mit teilwei­ser Selbst­nutzung zu Wohnzwe­cken beläuft sich das Dar­le­hen auf 80% der anerkann­ten förder­fähigen Bau- und Bau­n­eben­kos­ten, maximal 300.000 €. Das Dar­le­hen wird bei einer Laufzeit von zehn Jah­ren mit 0,5% ver­zinst. Dar­über hin­aus sind ein lau­fen­der Ver­wal­tungs­kos­tenbei­trag von eben­falls 0,5% und ein Tilgungs­be­trag von 4% zu ent­rich­ten. Der Aus­zah­lungs­be­trag des Dar­le­hens beträgt 99,6%.

Über die Ein­zelhei­ten und weitere Fördermög­lichkei­ten kön­nen sich Inter­es­sierte im Kreishaus an die Mit­arbei­ter des Sachge­biets Wohnungs­bau­förde­rung (Tel. 02421/22-27 14) im Amt für Recht, Bau­ord­nung und Wohnungs­we­sen wen­den.