21.12.2016 Alter: 7 Jahr(e)
Katego­rie: Sons­tiges

Von: Pres­se­stelle Kreis Düren
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Vogelgrippe: Stall­pf­licht im gesam­ten Kreisgebiet

Um die Ein- oder Ver­schlep­pung der Vogelgrippe zu ver­mei­den, hat der Kreis Düren am Mit­t­woch, 21. Dezember 2016, eine Stall­pf­licht für das gesamte Kreisgebiet ange­ord­net. Bislang galt diese nur in der Gemeinde Vettweiß.

Reak­tion auf Geflügelpest im Kreis Soest

Ab sofort sind Hal­ter von Geflügel im Kreis Düren dazu ver­pf­lich­tet Hüh­ner, Trut­hüh­ner, Perlhüh­ner, Rebhüh­ner, Fasa­nen, Laufvögel, Wach­teln, Enten oder Gänse aus­schließ­l­ich in geschlos­se­nen Stäl­len oder ver­gleichba­ren Vor­rich­tun­gen zu hal­ten, die gegen Ein­träge von außen und dem Ein­drin­gen von Wildvögeln gesi­chert sind. Zudem sind vor­ge­schriebene Hygiene­maß­nah­men zum Schutz der jewei­ligen Tier­be­stände strikt einzuhal­ten. Nach dem Aus­bruch der Geflügelpest in einer Puten­hal­tung im Kreis Soest am ver­gan­ge­nen Woche­n­ende ist es erforder­lich gewor­den, weitere Schutz­maß­nah­men zu ergrei­fen.

Alle Geflügelhal­ter wer­den per Post informiert

Grund­sätz­lich gel­ten bereits jetzt schon für alle priva­ten und gewerb­li­chen Geflügelhal­tun­gen im Kreis Düren bestimmte präven­tive Sicher­heits­maß­nah­men. Dazu gehört bei­spiels­weise, dass die Ein­gänge zu den Geflügelhal­tun­gen mit geeig­ne­ten Einrich­tun­gen zur Schuhdes­infek­tion zu ver­se­hen sind und dass beim Betre­ten Schutzkleidung anzulegen ist. Über Ein­zelhei­ten wer­den alle Geflügelhal­ter vom Amt für Vete­rinär­we­sen und Ver­brau­cher­schutz zeit­nah in einem persön­li­chen Schrei­ben informiert. Dar­über hin­aus sind Geflügelbör­sen und Märkte sowie Ver­an­stal­tun­gen ande­rer Art, bei denen Geflügel ver­kauft oder zur Schau gestellt, weiter­hin unter­sagt.

Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine hoch anste­ckende Virus­erkrankung, die bevor­zugt Hüh­nervögel und Puten, aber auch Was­ser­geflügel wie Enten und Gänse befällt. Das Virus wird durch direk­ten Tier­kon­takt, aber auch durch die Luft über­tra­gen, so dass sich eine Infek­tion leicht aus­brei­ten kann. Am 18. November war das Virus bei einem Wildvogel im Kreis Wesel festge­stellt wor­den.

Geflügelhal­ter müs­sen ihren Bestand grund­sätz­lich melden

Das Amt für Vete­rinär­we­sen und Ver­brau­cher­schutz des Krei­ses Düren weist in die­sem Zusam­menhang vor­sorg­lich nochmals dar­auf hin, dass aus­nahms­los jeder Geflügelhal­ter zur Meldung sei­nes Bestan­des beim Amt ver­pf­lich­tet ist (Kon­takt: Tele­fon: 02421/22-1915, E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik).