
Flohmarkt
In so manchen Kellern schlummern Schätze. Da diese Dinge meist nicht ohne Grund eingelagert wurden und nicht direkt in den Container gewandert sind, fällt es auch nach dem Entrümpeln oft schwer, einfach zum Wertstoffhof zu fahren. Die Veranstaltung eines Garagenflohmarktes bietet da eine gute Alternative, die nicht nur Spaß macht, sondern auch den einen oder anderen Euro in die Kasse spülen kann.
Auf vielfachen Wunsch findet am
Sonntag, dem 29. August 2021 von 11 Uhr - 17 Uhr
zum zweiten Mal ein Ederener Garagenflohmarkt statt.
Als Besucher erhalten Sie bei jedem Anbieter einen Flyer, auf dem alle Trödelstandorte eingezeichnet sind.
Viel Spaß beim stöbern durch die vielfältigen Angebote!
Standortkarte

Corona-Information
Relevante Auszüge aus der aktuellen
Coronaschutzverordnung vom 17. August 2021
§2 Allgemeine Grundregeln, Begriffsbestimmungen
(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten. Die Anlage zu dieser Verordnung enthält hierzu grundlegende Verhaltensregeln.
§3 Maskenpflicht
(1) An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:
2. in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume – mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind,
3. in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern
(2) Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden
10. zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken,
18. von Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
(4) Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen.
Informationen für Anbieter
Anmeldungen als Anbieter werden bis zum 19. August angenommen. Um Werbemaßnahmen wie Plakate und Flyer zu finanzieren, wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 5 € erhoben (wird eingesammelt). Sollte Geld übrig bleiben, geht dieses als Spende an die IG Ederener Runde.
Nach Anmeldeschluss wird eine Karte erstellt, auf der alle teilnehmenden Häuser eingezeichnet sind. Die Karte wird als Flyer bei allen Teilnehmern ausgelegt, so dass die Besucher alle Trödler finden können. Außerdem erhält jeder Teilnehmer Luftballons, die z.B. am Hauseingang angebracht werden können, um die Teilnahme zu signalisieren. Flyer und Luftballons werden rechtzeitig an die Aussteller verteilt.
Einige Dinge sind bei einem Garagenflohmarkt zu beachten, an die sich die Teilnehmer auch halten sollten:
- Der Marktstand muss auf Ihrem Grundstück aufgebaut werden und darf nicht auf Straße oder Bürgersteig ragen
- Es dürfen keine Neuwaren angeboten werden
- Es dürfen keine Waren gewerblich angeboten werden
- Der Ausschank von Alkohol ist nur mit Genehmigung erlaubt
- Auch wenn es die Stimmung und die Kauflaune hebt, sollten Sie daran denken, dass GEMA-Gebühren fällig werden können, wenn Sie Musik abspielen
Anmeldungen zum Garagentrödel sind bis zum 19. August bei Richard Reuters, Buchenweg 2, unter flohmarkt@ederen.de oder Tel. 90 50 90 möglich. Spätere Anmeldungen können nicht mehr für die o.g. Übersichtskarte berücksichtigt werden.
Geben Sie bei der Anmeldung bitte Ihren vollen Namen und Ihre vollständige Anschrift an.
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