Flohmarkt

In so man­chen Kellern schlummern Schätze. Da diese Dinge meist nicht ohne Grund ein­ge­la­gert wur­den und nicht direkt in den Con­­­­tai­ner gewandert sind, fällt es auch nach dem Ent­­­rüm­­­peln oft schwer, ein­­­fach zum Wert­­­stoffhof zu fah­ren. Die Ver­­­an­­­stal­­­tung eines Gara­gen­floh­­­­mark­­­­tes bie­­­tet da eine gute Alter­na­­­tive, die nicht nur Spaß macht, sondern auch den einen oder ande­ren Euro in die Kasse spülen kann.

Auf viel­fa­chen Wunsch fin­det am

Sonn­tag, dem 29. August 2021 von 11 Uhr - 17 Uhr

zum zwei­ten Mal ein Edere­ner Gara­genfloh­markt statt.

Als Besu­cher erhal­ten Sie bei jedem Anbie­ter einen Flyer, auf dem alle Trödel­stand­orte ein­gezeichnet sind.

Viel Spaß beim stöbern durch die vielfäl­tigen Ange­bote!

Standortkarte

Hier die aktuelle Stand­ortkarte mit allen Aus­stel­lern. Damit Sie als Besu­cher wis­sen, wo Sie Tröd­ler fin­den, ist am Aus­stel­lungs­tag bei jedem Tröd­ler eine aktuelle Karte erhält­lich.

Standortkarte. Stand: 28.8.

Corona-Informa­tion

Relevante Aus­züge aus der aktuel­len
Coro­na­schutzver­ord­nung vom 17. August 2021

§2 Allgemeine Grund­regeln, Begriffs­be­stim­mun­gen

(1) Jede in die Grund­regeln des Infek­ti­ons­schut­zes ein­sichtsfähige Per­son ist ver­pf­lich­tet, sich so zu ver­hal­ten, dass sie sich und andere kei­nen unange­mes­se­nen Infek­ti­ons­gefah­ren aus­setzt. Hierzu sind die allgemei­nen Ver­hal­tens­regeln zu Abstand, Hygiene und Masken (soge­nannte AHA-Regeln) mög­lichst umfas­send in allen Lebens­be­rei­chen einzuhal­ten. Die Anlage zu die­ser Ver­ord­nung ent­hält hierzu grund­legende Ver­hal­tens­regeln.

§3 Maskenpf­licht

(1) An folgen­den Orten ist min­des­tens eine medi­zi­ni­sche Maske (soge­nannte OP-Maske) zu tra­gen:

2. in Innenräu­men, in denen meh­rere Per­so­nen zusam­men­treffen, soweit diese Innenräume – mit oder ohne Ein­gangskontrolle – auch Kundin­nen und Kun­den bezie­hungs­weise Besu­che­rin­nen und Besu­chern zugäng­lich sind,

3. in War­te­schlan­gen und Anstell­berei­chen sowie unmit­telbar an Ver­kaufs­stän­den, Kas­senberei­chen und ähn­li­chen Dienst­leis­tungs­schaltern

(2) Abwei­chend von Absatz 1 kann auf das Tra­gen einer Maske aus­nahms­weise ver­zich­tet wer­den

10. zur notwen­digen Ein­nahme von Spei­sen und Geträn­ken,

18. von Per­so­nen, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den keine Maske tra­gen kön­nen; das Vor­liegen der medi­zi­ni­schen Gründe ist durch ein ärzt­li­ches Zeug­nis nach­zuwei­sen, wel­ches auf Ver­lan­gen vor­zulegen ist.

(4) Per­so­nen, die eine Ver­pf­lich­tung zum Tra­gen einer Maske nicht beach­ten, sind von der Nutzung der betroffe­nen Ange­bote, Einrich­tun­gen und Dienst­leis­tun­gen durch die für das Ange­bot, die Einrich­tung oder Dienst­leis­tung ver­antwort­li­chen Per­so­nen aus­zu­schließen.

Informa­tio­nen für Anbie­ter

Anmeldun­gen als Anbie­­ter wer­den bis zum 19. August angenom­­men. Um Wer­be­­maß­­nah­­men wie Plakate und Flyer zu fin­an­­­zie­ren, wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 5 € erho­­ben (wird ein­ge­­sammelt). Sollte Geld übrig blei­­ben, geht die­ses als Spende an die IG Edere­ner Runde.

Nach Anmel­de­schluss wird eine Karte erstellt, auf der alle teil­­­neh­­­men­den Häu­­ser ein­gezeichnet sind. Die Karte wird als Flyer bei allen Teil­­­nehmern aus­­gelegt, so dass die Besu­cher alle Tröd­ler fin­den kön­­nen. Außerdem erhält jeder Teil­­neh­­mer Luft­­ballons, die z.B. am Haus­ein­gang ange­bracht wer­den kön­­nen, um die Teil­­nahme zu sig­­nali­­sie­ren. Flyer und Luft­ballons wer­den recht­zei­tig an die Aus­stel­ler ver­teilt.

Einige Dinge sind bei einem Gara­genfloh­­markt zu beach­­ten, an die sich die Teil­­neh­­mer auch hal­­ten soll­­ten:

  • Der Markt­­stand muss auf Ihrem Grund­­stück auf­­ge­baut wer­den und darf nicht auf Straße oder Bürger­­steig ragen
  • Es dürfen keine Neu­wa­ren ange­bo­­ten wer­den
  • Es dürfen keine Waren gewerb­­lich ange­bo­­ten wer­den
  • Der Aus­­schank von Alko­hol ist nur mit Geneh­­migung erlaubt
  • Auch wenn es die Stim­­mung und die Kauf­laune hebt, soll­­ten Sie daran den­ken, dass GEMA-Gebüh­ren fäl­­lig wer­den kön­­nen, wenn Sie Musik abspie­len

Anmeldun­gen zum Garagentrödel sind bis zum 19. August bei Richard Reu­ters, Buchen­­weg 2, unter floh­markt@ede­ren.de oder Tel. 90 50 90 mög­lich. Spätere Anmeldun­gen kön­nen nicht mehr für die o.g. Über­sichtskarte berück­sich­tigt wer­den.

Geben Sie bei der Anmeldung bitte Ihren vol­len Namen und Ihre voll­­stän­­dige Anschrift an.