bestehend aus den Gemeinden Ederen und Gereonsweiler
Jahr 1826 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Acker-Erzeugnisse.
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Unständige Nachrichten de 1826.
Der im Jahr 1823 zu Gereonsweiler ernannte Pfarrer StevenSteven ist in gleicher Eigenschaft nach Bergheim versetzt und an dessen Stelle am 14. October d. J. der Pfarrer EsserEsser von Adendorf Kreise Rheinbach ernannt worden.
Zur Beförderung des Elementar-Schul-Unterrichts ist das durch Verordnung der Königl. hohen Regierung zu Aachen vom 20. Juni 1826 Amtsblatt No 36 bekannt gemachte Reglement über Schulbesuch, Schulgeld und Schulzucht in den beiden Schulen von Gereonsweiler und Ederen vom ersten October d.J. eingeführt und zu einer im Jahr 1827 vorzunehmenden Erweiterung der beiden Schullokalien 600 Thaler auf die Grundsteuer besonders umgelegt worden.
Im Dorfe Ederen wurden am 4. Januar 1826 fünf Wohnungen durch eine am Abend dieses Tages plötzlich ausgebrochene Feuersbrunst ein Raub der Flammen. Man hat die Ursache der Entstehung dieser Feuersbrunst nicht ermitteln können. Ein Glück für die Abgebrannten war es, daß die Gebäulichkeiten sämmtlich bei der Bergischen Feuer-Versicherungs-Societät versichert waren. Der taxierte Schaden ist ihnen im Ganzen mit 884 Thaler 15 Sgr 6 Pfg durch die Feuer-Versicherungs-Kasse zu Düsseldorf vergütet worden. Auch hat die Königl. hohe Regierung den Brandbeschädigten die Grundsteuer für d.J. zum Betrage ad 57 Thlr 29 Sgr 6 Pfg erlaßen.
Die Familie des Webers Gereon FrechenFrechen, Gereon zu Ederen wurde in diesem Sommer von einem tollen Hunde gebissen. Acht Wochen nachher starb die Ehefrau Frechen trotz aller angewandten Mittel an den Folgen der ausgebrochenen Hundswuth. Bei dem Ehemann und den vier Kindern ist indessen diese fürchterliche Krankheit nicht ausgebrochen, da besonders die Letztern auf höhere Veranlaßung und auf Kosten des Staats, bis keine Gefahr mehr vorhanden war, in aerztliche Pflege und Behandlung genommen worden sind.
Mit dem Monat October dieses Jahres wurde in den beiden Schulen der Bürgermeisterei der Schulzwang eingeführt, worauf alle Kinder von dem 5ten bis zum 14ten Altersjahr die Schule besuchen und monatlich für Unterricht drei Silbergroschen bezahlen müssen. Es wird hierdurch nicht allein das bisherige Herumlaufen der Kinder verhindert und für eine anständige Ausbildung und Erziehung der Jugend gesorgt, sondern es ist dadurch auch den Lehrern ein anständiges Auskommen gesichert, was bisher wo es in der Willkühr der Eltern stand, die Kinder in die Schule zu schicken oder nicht, nicht der Fall war. Das Schulgeld wird durch den Gemeindeempfänger erhoben.
Die Königl. Regierung genehmigte ein Protokoll des Gemeinderaths vom (N.N.), worauf jedes Brautpaar welches sich hier häuslich niederläßt und jede in die Bürgermeisterey zugezogene Haushaltung für einen neuen Brandeimer die Summe von einen Thaler acht Silbergroschen zu zahlen hat.
Der Bürgermeister
SchunkSchunk
Die Gemeinderäthe
KleinermannKleinermann
KochKoch
SchröderSchröder
ZillkensZillkens
MertensMertens
MockenMocken
SchmitzSchmitz
DerigsDerigs
LamersdorffLamersdorff
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