Jahr 1851 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Acker-Erzeugnisse.
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Unter'm 14. April 1851 wurde das Gesetz über die Einführung des Strafgesetz-Buches für die Preußischen Staaten erlassen. Dasselbe besteht aus 349 Paragraphen und ist, gemäß Art. 1 der allgemeinen Bestimmungen, mit dem ersten Juli selbigen Jahres im ganzen Umfange der Monarchie in Kraft getreten.
Durch Gesetz vom 1. Mai dieses Jahres wurde unter Aufhebung der bisherigen in §1 des allgemeinen Abgabegesetzes vom 30ten Mai 1820 angeordneten Klassensteuer mit 1. Juli d.J. eine neue Klassen- und Klassificirte Einkommensteuer eingeführt. Erstere, die Klassensteuer, soll in 12 Stufen, nach den Sätzen von monatlich 11/4 Sgroschen bis zwei Thaler, die Einkommensteuer dagegen in 30 Stufen, nach den Sätzen von monatlich 21/2 Thlr bis 600 Thlr nach Maaßgabe der Höhe des Vermögens, den Erwerbs- und Einkommens-Verhältnissen eines jeden Steuerpflichtigen erhoben werden.
Nach vorhergegangenen gesetzlichen Berathungen wurden, der Vorschrift der Gemeindeordnung vom 11. Maerz 1850 gemäß, zu Mitgliedern des Sammtgemeinderaths gewählt:
a) für Gereonsweiler am 25. Februar d.J.:
1. Constantin SchunkSchunk, Constantin, 2. Hermann Joseph WilmsWilms, Hermann Joseph, 3. Heinrich MüllerMüller, Heinrich, 4. Reiner EhserEhser, Reiner, 5. Heinrich ErvenErven, Heinrich, 6. Peter Joseph AretzAretz, Peter Joseph,alle Grundbesitzer in Gereonsweiler
b) für Ederen am 28ten Februar 1851:
Pfarrer HetzerHetzer, Pfarrer, 2. Johann Joseph KopsKops, Johann Joseph, 3. Christian SybenSyben, Christian, 4. Franz Mathias KopsKops, Franz Mathias, 5. Peter EhserEhser, Peter und Johann Wilhelm HeckHeck, Johann Wilhelm, sämmtlich Grundbesitzer in Ederen.
Die Sub a) & b) genannten Gewählten sind alle Mitglieder des Gemeinderaths.
In der Sitzung vom 6. Maerz wurde Seitens des Sammtgemeinderaths unter Vorsitz des Bürgermeisters Constantin Schunk das Einkommen des Sammtbürgermeisters auf Thlr 100, nämlich Gehalt = 60 Thlr und für Büreaukosten-Entschädigung = 40 Thlr angesetzt und unmittelbar hierauf die Wahl des Bürgermeisters und des Beigeordneten der Sammtgemeinde vorgenommen.
Bei der ersten und zweiten Abstimmung erhielten die Gutsbesitzer Constantin Schunk, Bürgermeister in Gereonsweiler 6 Stimmen und Michael ReyRey, Michael in Ederen ebenfalls 6 Stimmen. Die darauf vorgenommene Looseziehung entschied für Michael Rey in Ederen.
Zum Beigeordneten der Sammtgemeinde wurde der Ackerer Hermann Joseph WilmsWilms, Hermann Joseph in Gereonsweiler mit sämmtlichen Stimmen gewählt.
Das Protokoll über die Festsetzung des Gehalts des Sammtbürgermeisters hat die Königliche Regierung unter'm 13. Maerz 1851 No I.6036 unter Vorbehalt schließlicher Feststellung nach den zu erwartenden allgemeinen Bestimmungen der Provinzial-Versammlung genehmigt, sowie die Wahlen des Sammtbürgermeisters und Sammtbeigeordneten von dem Herrn Präsidenten der Königlichen Regierung zu Aachen mittelst Verfügung vom 15. Maerz 1851 No 821 bestätigt wurden.
Am 26. Maerz dieses Jahres wurde der zum Sammtbürgermeister gewählte Michael Rey durch den hierzu beauftragten commissarischen Landrath Herrn Freiherrn von HilgersHilgers, Freiherr von von Jülich, als Sammtbürgermeister eingeführt und der Hermann Joseph Wilms durch Rey als Sammtbeigeordneter vereidigt.
Der unter'm 31. Januar dieses Jahres als Bürgermeister der Einzelgemeinde Gereonsweiler eingeführte Herr Constantin Schunk wurde auf seinen Antrag von dieser Function entbunden und zu dessen Ersetzung der Sammtbeigeordnete Hermann Joseph Wilms zu Gereonsweiler am 10ten April gewählt und diese Wahl mittelst Verfügung durch Herrn Regierungs-Präsidenten vom 15ten April No 1108 bestätigt. Die Einführung fand am 22. April durch hierzu committirten Sammtbürgermeister statt.
Am 18. Mai starb der seitherige Pfarrer zu Gereonsweiler Johann Theodor EhserEhser, Johann Theodor an den Folgen einer Abnehmungs-Krankheit im Alter von 59 Jahren. Es wurde diese Stelle nunmehr durch Franz Xaver Joseph ReckReck, Franz Xaver Joseph, bis dahin Pfarrer zu Heimbach im Kreise Schleiden, besetzt.
Am 14. April schenkte die Anna Catharina geborene MangartzMangartz, Anna CatharinaCoenen, Anna Catharina, Wittwe Martin CoenenCoenen, Martin zu Gereonsweiler der Kirche daselbst für Abhaltung dreier Anniversarien mit Laudes bis zu ewigen Zeiten die Summe von Einhundert fünfzig Thalern.
Am 20. Juli wurden zur Abhaltung dreier jährlichen Singmessen für die Seelenruhe des verstorbenen Heinrich Joseph RochelsRochels, Heinrich Joseph und zur Vertheilung unter die Armen, welche diesen Messen beiwohnen, 300 Thlr schreibe: dreihundert Thaler Capitel der Kirche zu Ederen übergeben.
In Betreff der Witterung verdient angeführt zu werden, daß am 4. Mai 1851 unter heftigen Windstürmen massenweise Schnee fiel, welcher sich aber in Folge der Wärme am anderen Tage auflöste.
Der Winter begann frühzeitig und schon im Monat November erlebte man einen massenreichen Schneefall, welcher die Erde einige Fuß hoch mit Schnee überdeckte. In Folge dessen wurde der Straßenverkehr allgemein unterbrochen und mußte das Fuhrwerk einige Tage gänzlich ruhen; was sich übrigens noch von Zeit zu Zeit auf ein paar Tage wiederholte.
Sämmtliche Halmfrüchte sind sowohl der Qualität als Quantität nach sowie auch die Futterkräuter gediehen. Die Kartoffelkrankheit trat jedoch wieder stark auf.
Der Raps und Rübsaamen sowie die neuaufstehenden Wintersaaten versprachen Anfangs, dem Anscheine nach, reichlichen Ertrag, wurden jedoch durch den frühen Winter am Wachsthum behindert.
Zu Bestreitung der allgemeinen Bedürfnisse wurde umgelegt:
a) für Ederen:
auf Grundsteuer 370 Thlr 14 Sgr
auf Klassen- und Klassificirte Einkommensteuer 170 Thlr 29 Sgr
b) für Gereonsweiler:
auf Grundsteuer 486 Thlr 20 Sgr
auf Klassen- und Klassificirte Einkommensteuer 202 Thlr 19 Sgr
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