Jahr 1852 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Acker-Erzeugnisse.
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Nachdem die in 1850 gewählten Gemeinderäthe beider Gemeinden nunmehr zwei Jahre in Function, schied nach 16 der Gemeindeordnung vom 11ten Maerz 1850 ein drittheil aus. Das Loos traf die Verordneten:
a) Ederen: Johann Wilhelm HeckHeck, Johann Wilhelm, aus der 3ten Klasse und Peter EhserEhser, Peter, aus der 1ten Klasse.
b) Gereonsweiler: Heinrich MüllerMüller, Heinrich, aus der 2ten und Peter Joseph AretzAretz, Peter Joseph, aus der 1ten Klasse. Heinrich ErvenErven, Heinrich, aus der 2ten Klasse, schied freiwillig aus.
Am zweiten December 1800 zwei und fünfzig wurden zur Wiederbesetzung der vakanten Gemeinderathsstellen gewählt:
a) Ederen: Johann Wilhelm Heck, in der 3ten und Peter Ehser, in der 1ten Klasse.
b) Gereonsweiler: /:am 15ten December d.J.:/ Peter Joseph Aretz, in der 3ten und Philipp KopsKops, Philipp und Leonard MevihsenMevihsen, Leonard, in der 2ten Klasse,
welche demnächst eingeführt und verpflichtet wurden.
Es entlud sich am zwei und zwanzigsten Mai ein seltenes Hagelwetter, welches in der Gemarkung von Ederen beträchtlichen Schaden angerichtet hat. Die Zahl der beschädigten Eigenthümer beläuft sich auf 95 und der beschädigten Parzellen 250 bis 280. Den Ersteren ist höhern Orts eine Entschädigung resp. ein Grundsteuer-Erlaß bewilligt worden.
Der aus 1851 überkommene Winter hielt seine Strenge bis gegen April 1852. Sämmtliche Getreidearten waren ihrer Qualität nach gut gediehen; auch die Quantität war befriedigend.
An den Kartoffeln zeigte sich noch zwar die Fäulniß-Krankheit, jedoch minder stark als in Vorjahren.
An Communal-Beischlägen für das Jahre 1800 zwei und fünfzig wurden erhoben:
für die Einzelgemeinde Ederen:
auf Grundsteuer 522 Thlr 2 Sgr 2 Pfg
auf Klassen- und Klassificirte Einkommensteuer 275 Thlr 5 Sgr
für die Gemeinde Gereonsweiler:
auf Grundsteuer 544 Thlr 18 Sgr 2 Sgr
auf Klassen- und Klassificirte Einkommensteuer 242 Thlr 20 Sgr
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