Jahr 1934 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Ederen, b) Gereonsweiler
Acker-Erzeugnisse.
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Der anhaltende ziemlich starke Frost, verbunden mit einem scharfen Nordwind, hatte die Winterfrucht, die nicht durch eine Schneedecke geschützt war, sehr beschädigt. Der Winterweizen war zur Hälfte vernichtet. Durch die im Frühjahr einsetzende günstige Witterung entwickelten sich die erhalten gebliebenen Winterfrüchte sehr gut, sodaß sich noch eine mittelmäßige Ernte ergab. Während der Erntezeit waren die Witterungverhältnisse günstig, sodaß die Halmfrüchte gut hereingebracht werden konnten.
Am Sonntag, den 22. Juli 1934 ging ein schweres Gewitter mit Hagelschlag und einem wolkenbruchartigen Regen nieder, der in der Hauptsache in der Gemarkung Gereonsweiler die Feldfrüchte stark beschädigte. Es war dies das einzige während des Sommers vorgekommene Gewitter.
Die Kartoffelernte kann als gut mittelmäßig gelten; desgleichen die Hackfruchternte.
Nach der am 20. Dezember 1933 erfolgten Ernennung des Bürgermeisters RübkampRübkamp von Linnich, der schon seit 1. April 1933 die Verwaltung komissarisch geführt hatte, zum Bürgermeister der Ämter Ederen und Welz, ist die Verwaltung der vorgenannten Ämter am 10. März 1934 von Ederen nach Linnich verlegt worden, sodaß dem Bürgermeister Rübkamp nunmehr die Verwaltung der Stadt Linnich sowie der Ämter Roerdorf, Welz und Ederen obliegt. Auch die Verlegung des Standesamtsitzes von Ederen nach Linnich erfolgte nach Genehmigung durch den Herrn Regierungspräsidenten in Aachen im Laufe des Jahres.
Durch Reichsgesetz vom 1. August 1934 ist die Vereinigung des Kriegspräsidentenamtes mit demjenigen des Reichskanzlers bestimmt worden.
Am 2. August 1934 starb unser allverehrter Herr Reichspräsident Generalfeldmarschall von HindenburgHindenburg, von, der Sieger von Tannenberg, im Alter von 86 Jahren.
Umlageprozentsätze
Grundvermögenssteuer
Ederen = 300 v.H. und 50 v.H. Wegegeld
Gereonsweiler = 300 v.H. und 27 v.H. Wegegeld
Gewerbeertragssteuer
Ederen = 640 v.H. Filialsteuer = 768 v.H.
Gereonsweiler = 600% Filialsteuer = 720 v.H.
Gewerbekapitalsteuer
Ederen = 800 v.H.
Gereonsweiler = 500 v.H.
Bürgersteuer
Ederen = 500 v.H. des Landessatzes
Gereonsweiler = 500 v.H. des Landessatzes
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