Jahr 1935 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Ederen, b) Gereonsweiler
Acker-Erzeugnisse.
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Der Winter 1934/35 kann als milde bezeichnet werden. Bis Anfang März hatte es kaum gefroren. Der am 3. März einsetzende Frost dauerte gleichmäßig bis zum 20. März an; im Durchschnitt wies das Thermometer auf 4 Grad unter Null. Schnee ist während des Winters kaum gefallen.
Die Winterfrucht stand zu Beginn des Frühjahres stellenweise schlecht. Durch die eingetretene günstige Witterung konnte sich die Wintersaat jedoch außergewöhnlich gut entwickeln, sodaß es im Allgemeinen noch zu einer gut mittelmäßigen Ernte gekommen ist. Durch ein günstiges Erntewetter war die Qualität der geernteten Früchte sehr gut. Die Kartoffel- und Hackfruchternte kann ebenfalls als gut bezeichnet werden.
Am 13. Januar 1935 fand die Abstimmung durch die Saarbevölkerung statt, in der der Wille der Saarländer zur Rückkehr zum deutschen Reich mit überwältigender Stimmenmehrheit zum Ausdruck gebracht wurde. Die Saar-Rückgliederung erfolgte auf Grund dieses glänzenden Abstimmungsergebnisses am 1. März 1935.
Unglücksfälle oder sonstige wichtige Ereignisse innerhalb des Amtsbezirks Ederen sind nicht zu verzeichnen.
Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht erfolgte durch Reichsgesetz vom 16. März 1935.
Umlageprozentsätze
Grundvermögenssteuer
Ederen = 300 v.H. und 50 v.H. Wegegeld
Gereonsweiler = 300 v.H. und 27 v.H. Wegegeld
Gewerbeertragssteuer
Ederen = 640 v.H. Filialsteuer = 768 v.H.
Gereonsweiler = 600% Filialsteuer = 720 v.H.
Gewerbekapitalsteuer
Ederen = 800 v.H.
Gereonsweiler = 750 v.H.
Bürgersteuer
Ederen = 500 v.H. des Landessatzes
Gereonsweiler = 500 v.H. des Landessatzes
Biersteuer
Ederen u. Gereonsweiler je 3,- RM für Hektoliter
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