Einleitung
Die Bürgermeisterei Ederen, bestehend aus den Gemeinden Ederen und Gereonsweiler, stand bis zur Zeit, wo sie unter französischer Herrschaft kam, unter Pfalz-Bairischer Hoheit und machte einen Theil des ehemaligen Amtes Aldenhoven aus, welches zum Herzogthum Jülich gehörte.
Durch das Dekret vom (N.N.), welches die vier Rheindepartements Frankreich einverleibt, ist sie ein integrirender Theil des franz. Reichs geworden und in die Mairie Ederen, Arrondissement Aachen, Departement von der Roer, wovon die Stadt Aachen der Hauptort und Sitz der Praefectur gewesen, aufgenommen.
Durch den Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 ist die Bürgermeisterei Ederen von Frankreich wieder abgelöst und in Gemäßheit der im Frühjahr 1815 zwischen den hohen verbündeten Mächten zu Wien statt gehabten Verhandlungen und Beschlüße und darauf gegründeten Verträge der Krone Preußen angefallen.
Nach dem Allerhöchsten Patent d.d. Wien den 9. April 1815 vermittelst welchem Se Majestät der König von Preußen Friedrich Wilhelm IIIPreußen, König Friedrich Wilhelm III von von den Entschädigungs-Provinzen am Rhein Besitz genommen, ist die Bürgermeisterei Ederen dem Großherzogthum Niederrhein zugetheilt und bei erfolgter Abgrenzung des Verwaltungs-Bezirks der Königl. Regierung zu Aachen im Jahr 1816 dem Landräthlichen Kreise Jülich zugefallen, dem sie in administrativer Hinsicht gegenwärtig noch angehört.
Ferner gehört sie in katholischen Kirchensachen gegenwärtig zu der Erz-Diözese Köln, in Justizsachen zu dem Königl. Friedensgericht zu Aldenhoven und zu dem Königl. Landgerichte zu Aachen, in militärischer Hinsicht zu dem 25. /:Aachener:/ Landwehr-Regiment.
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