Otto van Beynhem und seine Frau Adelheid 8nterzeichnen eine Verzichtsurkunde über die am Vortage verkauften Güter in Ederen.
15. März 1447
Otto van BeynhemBeynhem, Otto van und seine Frau AdelheidBeynhem, Adelheid von überlassen an Junker Johann von HarffHarff, Johann von und seine Frau AlveradeHarff, Alverade von erblich je eine besiegelte Erbkauf- und Verzichturkunde, die sie bisher bezüglich der Nutzung eines Hofes sowie von Erbgütern innerhalb des Gerichtes Ederen innehatten. Sie verzichten auf ihre damit verbundenen Rechte erblich zu deren Gunsten. Die Schöffen zu Ederen bestätigen den Empfang der diesbezüglichen Gerichtsgebühr.
Siegler: die Schöffen zu Aldenhoven (Schöffenamtssiegel) auf Bitten der Schöffen zu Ederen, die um Besiegelung gebeten waren, jedoch kein Siegel haben.
Des guedenstages neist na dem sondage Oculi yn der vasten.
Rheinisches Archiv- und Museumsamt
Archiv Schloss Schönstein
v.num: 317
Enthält: Ausf., Perg., Sg. besch. - Nr. 299.
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