Knappe Reinhard von EderenEderen, Reinhard von nimmt von Ritter Johann von HarffHarff, Johann von und seiner Frau CäcilieHarff, Cäcilie von eine zehntpflichtige halbe Hufe Land im Ederener Feld in Erbpacht.
31. Oktober 1381
Knappe Reinhard von Ederen (Edern) nimmt von Ritter Johann von Harff und seiner Frau Cäcilie eine zehntpflichtige halbe Hufe Land im Ederener Feld in Erbpacht, die an drei Stellen gelegen ist und zwar zum einen 9 1/2 M. oberhalb des herzoglichen Weihers sowie 1/2 M. jenseits des Wassers nach Merzenhausen (Mertzenhusen) zu, zum zweiten 7 1/2 M. in dem dat Pesch genannten Feld sowie 2 1/2 M. am Bruch (an deim Broyche) und zum dritten 6 M. an der Heyden zu Ederen sowie 4 M. an deim Steynacker. Die zu St. Remigiustag (Oktober 1) oder bis zu Allerheiligentag (November 1) hierfür fälligen 12 Aldenhovener Ml. Roggen im Wert von 2 Pf. je Ml. unter dem Höchstpreis (neyst zwey penninghen deim bestin) sind auf den Hof der von Harff zu Linzenich (Lyntze-) oder auf den Speicher eines von ihnen oder ihrem Boten bezeichneten Hauses in Jülich uneingeschränkt zu liefern. Hierfür setzen sie einen Hof samt Zubehör zu Ederen zu Unterpfand, dazu 5 zehntpflichtige M. Eigen im Ederner Feld und zwar 1 M. in deim Pesche, 3 M. neben den 4 M. in deim Steynacker sowie 1 M. neben dem halben M. jenseits des Wassers (over wasser). In jedem Säumnisfalle haben die Gläubiger hierüber Verfügungsrecht wie über Eigen. CoynCoyn, der Schmied, ReinhardReinhard, der Wirt, und HermengynHermengyn samt den übrigen Schöffen zu Ederen bestätigen den Empfang der Gerichtsgebühr, unbeschadet der Rechte des Herzogs von Jülich und Dritter.
Siegler: der Aussteller, die Schöffen zu Jülich auf Bitten der Schöffen von Ederen, die durch den Aussteller um Mitbesiegelung gebeten waren, jedoch kein Siegel haben.
In vigilia omnium sanctorum.
Original Pergamenturkunde
Rheinisches Archiv- und Museumsamt
Archiv Schloss Schönstein
v.num : 119
Enthält : Ausf., Perg., Sg. 1, 2 besch. - Nr. 106.
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