Stiftungen in Ederen und den Nachbarorten
Über die Jahrhunderte sind in der näheren Umgebung mehrere Stiftungen getätigt worden. Stiftungen sind Einrichtungen, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen. Hier sind es zumeist Familienstiftungen, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien dienen, in der Regel durch Gewährung von Zuwendungen (Kapitalstiftung) für das Studium bzw. für die Ausbildung.
Schunkiana (a
Zwei Studenten-Portionen zu 67 Thlr. 24 Sgr.(1 jede und eine Mädchen-Portion zu 11 Thlr. 16 Sgr.
Henricus Schunk, Pastor zu Gereonsweiler und der Christianität zu Jülich Camerarius(2 verordnete in seinem Testamente vom 22. Juni 1790 unter andern in dem Laurenzianer Gymnasio(3 eine Stiftung in zwei Portionen, wozu er die Deszendenten(4 seiner Brüder Peter und Adam, so wie seiner Schwestern Maria Sophia und Maria Sybilla berief. Dieselbe sollen bei der Aufnahme zur Infima(5 fähig sein, und können die Stiftung an einem beliebigen Gymnasium usque ad Rhetoricam incl.(6, wenn als dann kein anderes qualifiziertes Subjekt sich anmelden würde auch noch zwei Jahre in der Philosophie im gleichen 2 Jahre in der Theologie beziehen.
Auch den Mädchen aus der Familie ist eine Portion, im Betrage von 15 Rthlr. bewilligt, welche zwei Jahre hindurch bezogen werden kann. Im Aussterbensfall der Familie sollen die Revenüen in 3 Portionen getheilt werden, wovon 2/3 zweien armen Studenten aus Gereonsweiler auf Präsentation des Pfarrers daselbst, und 1/3 der dortigen Pfarrkirche zugewendet sind.
Zu Inspektoren sind der Pfarrer zu Gereonsweiler und der zeitliche Besitzer des Lüpschenhofes daselbst (wenn er katholisch ist) und zum Rezeptor der Regens des gedachten Gymnasiums ernannt.
Seulen Coloniensis (a
852 Thaler 10 Sgr für Portionen.
Diese Stiftung wurde in dem Laurenzianer Gymnasio von Cornelius Seulen von Freialdenhoven, Dechant St. Castoris zu Cardona(7 gemäß Stiftungs-Urkunde vom 13. Okt. 1672 errichtet.
Gemäß den von dem Stifter gegebenen und von Seiten der Provisoren und Inspektoren mit Genehmigung des erzbischöflichen Ordinariats unter dem 26. April 1745 theils erläuterten theils modifizierten Bestimmungen, sollen sieben Alumnen(8 und zwar sechs von den Abkömmlingen der Schwester des Stifters Cath. Seulen, und einer, auch mehrere von Johann Seulen Vaters Bruder des Stifters abstammende, welche den Namen Seulen führen, dazu angenommen werden; sie können die Studien in den untern Klassen auf einem beliebigen Gymnasium abmachen, die Philosophie und die Studien in einer höhern Fakultät müssen sie aber zu Köln absolviren.
Den Deszendenten(8 der Schwester des Stifters kann der Genuß auch zur Erlernung eines Handwerks oder der Kaufmannschaft ingleichen einer der Töchter zu ihrer Ausbildung auf 2 oder 3 Jahre bewilligt werden. Ferner kann den Studierenden aus den Mitteln der Stiftung als Belohnung ihres Fleißes, dann denen die den
Kloster- oder Ehestand antreten, eine Zulage gewährt werden.
Wenn von den vorgedachten Verwandten keiner oder keine qualifizierte vorhanden sind, so sollen zu den für die Studierende bestimmten Portionen:
a) einer oder mehrere von andern Verwandten des Stifters, welche von den Präsentatoren der Familie zu bezeichnen sind;
b) einer aus der Pfarre Freialdenhoven, welchen der Pfarrer und zwei Schöffen zu präsentieren haben.
c) einer den der Regens des Laurenzianer Gymnasiums(2, einer den der Regens des Montaner Gymnasiums(9 und einer welchen der Regens Gymnasii trium Coronarum(10 (11 zu präsentieren hatten und endlich
d) einer den der zeitliche Dechant zu Cardona und Amtmann in Münstereifel präsentieren sollte, zu der Stiftung angenommen werden.
Früher hatten auch die Freiherren von Gymnich das Recht einen aus ihrer Familie zu präsentieren, welches Recht aber, da diese Familie ausgestorben ist, cessirt(12. Die 1mo loco(13 berufenen Alumnen ingleichen die sub c und b bezeichneten können die Stiftung auch in den untern Klassen des Gymnasiums beziehen, die c und d aber nur während des philosophischen und theologischen Studiums. Unter gewissen Verhältnissen kann den Studierenden auch eine Zulage zur Bestreitung der Kosten der Promotion bewilligt werden.
Das Präsentations-Recht ist der Familie und in den oben angegebenen Fällen a) dem Pfarrer und zweien Schöffen zu Frei-Aldenhoven; b) den Regenten und c) dem zeitlichen Decan zu Cardona und Amtmann zu Münstereifel übertragen.
Als Administratoren waren die Regenten des Laurenzianer-Gymnasiums, als Provisoren jene des Montaner- und Jesuiten-Gymnasiums bestellt. Das Inspektions-Recht hat die Familie.
Mit Rücksicht auf die in neuerer Zeit von Seiten des Verwaltungs-Raths und der Stiftungs-Inspektoren im Sinne des Stifters (der sich übrigens durchaus nicht klar ausgesprochen hat) getroffenen Anordnungen folgt hier die Angabe der Portionen, nämlich:
1) 3 Tyronen(14-Portionen, jede zu 19 Thlr.
2) 2 Mädchen-Portionen, jede zu 23 Thlr. 20 Sgr.
3) 6 Studenten-Portionen aus der Schwester-Linie jede zu 100 Thlr.
4) 1 Studenten-Portion für die Namens Seulen, zu 60 Thlr.
5) 1 Studenten-Portion für einen 3tio loco vocatus zu 60 Thlr.
6) Zusatz für einen Studenten ad 3, wenn er eine Universität besucht, 58 Thlr.
7) 2 Heiraths-Gaben, jede zu 4 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf.
Seulen Juliacensis (a
240 Thlr. für Stipendien.
Dieses, am 28. Juni 1673 gestiftete Stipendium hat auch den vorerwähnten Fundator [Anm.: Cornelius Seulen von Freialdenhoven] zum Urheber. Das selbe kann den von der Schwester des Stifters Cath. Seulen und Mathäus Breuer abstammenden Söhnen vom 6. Jahre ihres Alters ab, wenn sie das Tyrocinium(14 besuchen, ferner während des Gymnasial-, philosophischen, theologischen oder juridischen Studiums, in oder außerhalb Köln, imgleichen bei Erlernung eines Handwerks und von den Töchtern, wenn sie eine Elementar-Schule oder eine höhere Erziehungs-Anstalt besuchen, noch 2 Jahre bezogen werden. Aus den Einkünften der Stiftung kann auch einem Studenten eine besondere Belohnung verabreicht werden. Beim Abgange qualifizierter Alumnen aus der Familie, sind die Provisoren befugt, Studierende aus den Oertern Ehren(15, Frei-Aldenhofen und in deren Ermangelung auch andere zum Genusse dieser Stiftung zuzulassen.
Für Portionen, deren Anzahl unbestimmt ist, ist nach dem höhern Orts festgestellten Etat pro 16 32/34 der Betrag von 240 Rthlr. ausgeworfen. Zu Provisoren waren der älteste der Familie, der Land-Dechant der Christianität Jülich und der Prior der Carthaus zu Jülich(16, welchem letzteren auch die bei Aufhebung der geistlichen Korporationen auf den Verwaltungs-Rath übergegangene Administration überwiesen war, ernannt.
Kochs Arnoldi (a
312 Thaler für Portionen.
Arnoldus Kochs aus Welz, Pfarrer zu St. Columba in Köln, verordnete mittelst eigenhändig geschriebenen Testamentes vom 12. März 1727 unter mehreren Legaten, Messen, Anniversarien ec. in dem Laurenzianer Gymnasio(3 eine Stiftung zu Gunsten seiner Familie, welche von drei Studenten von infima(5 ab bis zur Vollendung des theologischen oder juridischen Studiums bezogen werden darf; zugleich verordnete er ein mit 2000 Rthlr. fundirtes Beneficium laicale(17 welches, den Theologie studierenden zum Weihungs-Titel conferirt werden kann. Auch Mädchen aus der Familie sind event. zum Genusse berufen.
Herr Arnold Kochs, Kaplan zu St. Columba. Neffe und Testaments-Exekutor des vorbenannten Pastors Arnolds Kochs errichtete unter dem 9. März 1742 über diese Studenten Stiftung ein förmliches Fundations-Instrument, wodurch er kraft der ihm verliehenen Befugniß das Vorstehende in allem bestätigte, die Rezeptur einem Mitgliede der Familie, in dessen Ermangelung aber dem Pfarrer zu St. Columba übertrug und die zwei ältesten der Familie zu Inspektoren berief.
Kochs Arnoldi et Petri (a
290 Thlr. für Portionen.
Arnold Kochs, Pfarrer zu St. Columba, Brudersohn des vorbenannten Stifters errichtete unter dem 12. Oktober 1753 eine Stiftung zu Gunsten derjenigen Nachkommen aus seiner Familie, welche ein Handwerk oder die Kaufmannschaft erlernen, so wie der Töchter zur Erlernung dessen, was ihrem Geschlechte und Stande angemessen ist; er bestimmte die Genußzeit der erstern auf 8, die der letztern auf 5 Jahre. Ferner verordnete er für diejenigen, welche in der theologischen oder juridischen Fakultät zu Köln promovieren, eine Unterstützung von 100 und resp. 200 Rthlr. Zu Inspektoren berief er die beiden ältesten Kirchmeister zu St. Columba und das älteste Mitglied der Familie.
Hr. Peter Kochs, J.U.D. Pastor zu St. Columba und Bruder des vorhergehenden vermehrte diese Stiftung und berief dazu noch besonders die Deszendenten(4 seines Vaters Bruders, Werner Kochs und Agnes Gysen, sowohl männlichen als weiblichen Geschlechts, welche bei Erlernung dessen, was für ihren Stand nothwendig ist, so wie bei Antretung eines Standes, endlich bei Erlangung eines höhern Grades in der theologischen oder juridischen Fakultät an der Universität zu Köln unterstützt werden sollen.
Im Aussterbensfall der berufenen Deszendenten von Werner Kochs und Agnes Gysen, sollen die Einkünfte zum Besten des Priesterhauses in Köln und der dürftigen Jugend aus der Pfarre St. Columba verwendet werden.
Hinsichtlich der Verwaltung und Inspektion traf er dieselbe Anordnung wie sein Bruder Arnold Kochs.
Gaspers - Armenverwaltung zu Gereonsweiler (b
Der Erbe, welcher in Erfüllung des ihm bekannten Willens seines Erblassers schriftlich erklärt, eine gewisse Summe für eine Stiftung geben zu wollen, verwandelt dadurch die ihm ursprünglich obliegende natürliche Verbindlichkeit in eine civilrechtliche.
Gottfried Gaspers zu Gereonsweiler stellte unter dem 5. September 1839 der dortigen Armenverwaltung folgenden Schein unter Privatunterschrift aus:
"Unterzeichneter Gottfried Gaspers erklärt vor unterschriebenen Zeugen nach dem Willen der verstorbenen Wittwe Anna Odilia Müller, genannt Schneider, 200 Thlr. zur Stiftung für die Armen an St. Annatage für Brodspenden und zur Verschönerung des Anna-Altars allhier in der Pfarrkirche zu Gereonsweiler circa 50 Thlr. binnen 2 Monaten a dato zu erlegen."
Bei der Weigerung des Ausstellers die obigen 200 Thlr. der Armenverwaltung zu erlegen, klagte dieselbe unter dem 7. Juli 1846 auf Bezahlung dieser Summe mit den Zinsen seit dem Verfalltage; sich beziehend auf diesen Schein und den Umstand, daß Gaspers der Erbe seiner Tante, der gedachten Müller, geworden. Dieser stellte der Klage entgegen, er habe sich zur Zahlung der 200 Thlr. in jenem Scheine nur unter der ausdrücklichen Bedingung verpflichtet, daß seine Tante, die bereits einen großen Theil ihres Vermögens gemeinschaftlich mit ihrem Bruder Reiner Müller, durch einen notariellen Akt vom 18. April 1839 der Kirchenverwaltung zu Gereonsweiler geschenkt gehabt habe, auch noch über die beiden im Scheine erwähnten Vermächtnisse wirklich in gleicher Art verfügt habe; dieses sey aber nicht geschehen, er daher ganz ohne Verpflichtung aus dem Scheine. Ohnehin sey dieser nicht geeignet, die Klage zu rechtfertigen, indem derselbe eine Schenkung enthalte, zu deren Gültigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Formen zu beobachten gewesen wären. Endlich könne in keiner Weise die Zinsenforderung sich rechtfertigen.
Das Urtheil des Landgerichts zu Aachen vom 27. August v. J. verurtheilt den Verklagten zur Zahlung der 200 Thlr., jedoch nur mit Zinsen vom Tage der Klage an, und in die Kosten.
In Erledigung der von diesem ergriffenen Berufung, zu deren Begründung und resp. Zurückweisung die Parteien hauptsächlich die bereits in erster Instanz vorgebrachten Mittel geltend machten, erließ der Kgl. A. H. nachstehendes
Urtheil:
I. E., daß da die vom Appellanten unterzeichnete und dadurch genehmigte Schuldverschreibung vom 5. September 1839 den Willen der appellantischen Erblasserin ausdrücklich als die causa obligandi angiebt, und Appellant darüber keine Thatsachen articulirt und zu erweisen erboten hat, daß man ihn vor oder bei Ausstellung des Schuldscheins über den darin ausgedrückten Verpflichtungsgrund durch Vorspiegelung unwahrer Thatsachen in Jrrthum versetzt habe, endlich aber die Ausstellung des Schuldscheins auf die Nichtexistenz einer schriftlichen Erklärung der Erblasserin, sey es Testament oder notarielle Schenkung unter Lebenden hinweiset, indem es sonst des Schuldscheins nicht bedurft hätte, unter diesen Umständen angenommen werden muß, daß der mündlich ausgesprochene Wille der Erblasserin:
der Appellatin 200 Thlr. zur Stiftung einer den Armen zu Gereonsweiler zu verabreichenden Brodspende zuzuwenden -
dem Appellanten bei Ausstellung des Schuldscheins bekannt gewesen sey;
Daß der Erbe gegen Empfang der Erbschaft ohne Zweifel die moralische oder natürliche Verbindlichkeit hat, den ihm bekannten Willen seines Erblassers zu erfüllen, wenn dieser Wille, wie im vorliegenden Falle, einem Verbotsgesetz den guten Sitten und der öffentlichen Ordnung nicht widerspricht;
Daß jede vom Gesetz, den guten Sitten und der öffentlichen Ordnung nicht reprobirte natürliche Verbindlichkeit durch desfallsige ausdrückliche Erklärung die justa cause einer civilrechtlichen Verbindlichkeit werden und daher dem fraglichen Schuldschein ein rechtmäßiger Verpflichtungsgrund nicht abgesprochen werden kann;
Daß Appellant als Ackerer zu Folge Art. 1326 des B.G.B. das gut und genehmigt nicht beizufügen brauchte;
Daß es der Formen der Schenkung nicht bedurfte, weil Seitens des Appellanten eine Schenkung nicht vorhanden ist, indem er jenen Schein nicht aus bloßer Liberalität, sondern in Folge einer auf ihm bereits haftenden, von der Erblasserin ihm auferlegten Verbindlichkeit ausstellte;
Daß aber auch eine Schenkung, wenn dadurch, wie hier, kein materielles Gesetz verletzt wird in die Form eines anderen Rechtsgeschäftes gültig eingekleidet werden kann und dem zu Folge die Berufung in der Hauptsache verworfen, in Betreff des Kostenpunktes aber angenommen werden muß, weil der Appellatin hinsichtlich der geforderten 67 Thlr. 15 Sgr. Zinsen eine nicht begründete Plus Petitio zur Last fällt;
Aus diesen Gründen
verwirft der Rh. A. G. H. die Berufung gegen das Urtheil des Kgl. Landgerichts zu Aachen vom 27. August 1846 in der Hauptsache, legt dagegen, unter theilweiser Reformation jenes Urtheils, neben dem Stempel 2/3 der Kosten beider Instanzen dem Appellanten zur Last, compensirt für beide Instanzen das letzte Drittel und verordnet die Rückgabe der Succumbenzstrafe.
II. Senat. Sitzung vom 22. Juli 1847.
Advokaten: Müller - Compes .
a) aus: Bianco, Franz Joseph; Versuch einer Geschichte der ehemaligen Universität und der Gymnasien der Stadt Köln, so wie der an diese Lehr-Anstalten geknüpften Studien-Stiftungen, von ihrem Ursprunge bis auf die neuesten Zeiten. Von Franz Joseph Bianco, Mitglied, Sekretair und Archivar des Verwaltungs-Raths der Schul- und Stiftungs-Fonds zu Köln. Köln am Rhein. In Kommission bei Heinr. Aug. Arend. 1833. Gedruckt bei Fr. Xav. Schlösser.
b) aus: Archiv für das Civil- und Criminal-Recht der Königl. Preuß. Rheinprovinzen. Herausgegeben durch einen Verein von Mitgliedem des öffentl. Ministeriums und des Advokatenstandes beim Rheinischen Appellations-Gerichtshofe zu Köln. Zweiundvierzigster Band. Köln am Rhein, Druck und Verlag Peter Schmitz. 1847.
1) 1 Thaler = 30 Silbergroschen = 360 Pfennige. 1 Taler von 1839-1855 (1854-1863) entspricht 1967 etwa einer Kaufkraft von 14,70 (9,00) DM.
2) Kämmerer
3) Das Laurentianer Gymnasium hatte seinen Namen von seinem Stifter Laurentius Birungen aus Groningen. Das Gebäude lag an der Minoritenkirche in Köln.
4) Nachkommen
5) ?
6) ?
7) Karden im Landkreis Cochem-Zell
8) Kandidaten im Priesterseminar
9) Die Anstalt lag in der Straße "Unter Sachsenhausen" und hatte seinen Namen von dem Vorsteher Lambert 's Herrenberg, welcher nach der damals üblichen Weise seinen Namen latenisierte und sich Lambertus de monte domini nannte.
10) So genannt nach dem Stadtwappen, welches zum Zeichen des Eigentums der Stadt an dem Hause auf der Maximilianstraße befand, in welchem die Anstalt eine Zait lang untergebracht war. Von dort wurde sie später nach der Marzellanenstraße verlegt.
11) Das Gymnasium Laurentianum, das Montanum und das Trium coronarum waren zu dieser Zeit die drei wichtigsten Gymnasien in Köln.
12) aufgehoben
13) an erster Stelle
14) Priesterseminar
15) Ederen
16) ehemaliges Kartäuserkloster "Vogelsang" (1478–1802) in der Pfarrei Stetternich
17) weltliche Schenkung
Besuchen Sie ederen.de auf