Der Fachbereich 3 – Ordnung & Soziales weist darauf hin, dass ab dem 01.08.2025 alle öffentlichen Veranstaltungen anzuzeigen sind. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um einen Markt, einen Umzug oder sonstige Veranstaltung handelt. Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn sie der Allgemeinheit zugänglich ist.
Hintergrund der neuen Regelung ist die Tatsache, dass die Stadt durch die Anzeige das Gefahrenpotenzial einer Veranstaltung prüfen kann. Hierdurch besteht die Möglichkeit ggfls. Maßnahmen wie z.B. die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes oder Beauftragung eines Sicherheitsdienstes anzuordnen und den Veranstalter bei Unsicherheiten zu beraten.
Für die Anzeige stellt der Fachbereich 3 – Ordnung & Soziales ein Anmeldeformular zu Verfügung. Dieses kann auf der Homepage der Stadt Linnich abgerufen werden. Das Anmeldeformular enthält bspw. auch Abschnitte zum Alkoholausschank oder zur Plakatierung, sodass nicht mehrere Anträge gestellt werden müssen.
Aufgrund der aufwändigen Prüfung der Unterlagen und evtl. Ausstellung von Genehmigungen und Beteiligung weiterer Behörden, ist es zwingend notwendig, dass die Unterlagen mindestens 14 Tage vor Veranstaltung eingereicht werden. Sonst ist die Erteilung von erforderlichen Erlaubnissen (bspw. Gestattung zum Ausschank alkoholhaltiger Getränke nach § 12 GastG) ggfls. nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang möchte der Fachbereich 3 – Ordnung & Soziales an die Erlaubnispflicht des Alkoholausschanks bei öffentlichen Veranstaltungen erinnern. In der Vergangenheit ist es leider dazu gekommen, dass Bußgeldverfahren wegen fehlender Erlaubnis eingeleitet werden mussten.
Bei Rückfragen zu der Thematik wenden Sie sich gerne an Frau Cürten-Mockenhaupt (Tel. 02462-9908317) oder ordnungsamt@linnich.de).