Auch in diesem Jahr fördert der Kreis Düren wieder die energetische Sanierung von Eigenheimen und Mietwohnungen aus Mitteln des Wohnraumförderprogramms 2013. Hierfür stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro bereit.
Fördervoraussetzung ist u. a., dass der Bauantrag für das Wohngebäude vor dem 1.1.1995 gestellt wurde. Insbesondere bei den bereits "in die Jahre gekommenen" Mietobjekten dürften der günstige Zinssatz und die lange Zinsbindung das Interesse der Eigentümer wecken. So können unter anderem die Außenwanddämmung, der Einbau von wärmedämmenden Fenstern und Türen, die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke, die Verbesserung und der erstmalige Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen (auch unter Einsatz erneuerbarerer Energien), die Dämmung der Kellerdecke und der Einbau mechanischer Lüftungsanlagen gefördert werden. Instandsetzungsmaßnahmen, die durch die geförderten Maßnahmen verursacht werden, und Nachweise bzw. Energiegutachten, die im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen stehen, sind ebenfalls förderfähig. Außerdem können die Erneuerung und der erstmalige Anbau eines barrierefreien Freisitzes (Balkon, Terrasse, Loggia) im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände gefördert werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und beträgt 80% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens 40.000,- € pro Wohneinheit. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von 15 oder 20 Jahren mit 0,5% verzinst. Neben der Verzinsung sind ein Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbetrag von 2% zu entrichten. Der Auszahlungsbetrag des Darlehens beträgt 99,6%.
Aufgrund der sehr günstigen Darlehenskonditionen ergibt sich auch für Eigentümer von Eigenheimen eine interessante Finanzierungsmöglichkeit. So können z. B. energetische Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von 20.000,- € mit einem Darlehen von 16.000,- € gefördert werden. Dies würde zu einer monatlichen Belastung von lediglich 40,- € führen.
Die Eigenheimförderung erfolgt jedoch einkommensabhängig, so dass gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzen wurden im letzten Jahr nochmals erhöht. Bei einem 4 Personenhaushalt ergäbe sich eine Einkommensgrenze von ca. 51.000,- € (Bruttoeinkommen), so dass das Vorliegen der Voraussetzungen auf jeden Fall geklärt werden sollte.
Über weitere Einzelheiten einer möglichen Förderung können sich Interessierte im Kreishaus an die Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsbauförderung (Tel. 02421 - 22 27 14 oder 22 27 17) wenden.
Quelle: Pressestelle Kreis Düren