Am 1. August 2013 ist das Betreuungsgeldgesetz bundesweit in Kraft getreten. Die Aufgaben nach diesem Gesetz werden, wie bereits das Elterngeld, durch das Kreisjugendamt Düren als zuständige Behörde für das gesamte Kreisgebiet wahrgenommen.
Das Betreuungsgeld kann für Kinder beantragt werden, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, wenn deren Eltern für sie keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld beträgt ab dem 1. August 2013 monatlich 100 Euro und ab dem 1. August 2014 monatlich 150 Euro.
Das Betreuungsgeld wird in der Regel nicht vor dem Beginn des 15. Lebensmonates des Kindes gezahlt, es sei denn, die nach dem Bundeselterngeldgesetz maximal möglichen 14 Bezugsmonate für Elterngeld wurden bereits vor diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen (zeitgleicher Bezug von Bundeselterngeld durch beide Elternteile).
Die Landesregierung hat ein zentrales Informationsangebot zum Betreuungsgeld eingerichtet. Bürger und Bürgerinnen können unter der Rufnummer 0211/837-1912 oder unter der E-Mail-Adresse Antworten auf allgemeine Fragen zum Betreuungsgeld erhalten.
Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiter der Elterngeld- und Betreuungsgeldstelle des Kreisjugendamtes Düren für Fragen zur Verfügung. Ferner haben Eltern die Möglichkeit, auf der Interneseite des Kreises Düren - unter http://kreis-dueren.de/kreishaus/amt/51/Elterngeld.php - den Antragsvordruck sowie ein Informationsblatt zum Betreuungsgeld sowie einen dazugehörigen Flyer herunterzuladen. Zudem finden Eltern dort die zuständigen Ansprechpartner zum Betreuungsgeld.
Es wird empfohlen, den Antrag auf Betreuungsgeld vier bis sechs Wochen vor Anspruchsbeginn zu stellen.