Nach intensiver Arbeit haben jetzt zwei Landschaftspläne Rechtskraft erlangt. Unter der Federführung der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Düren waren ein Landschaftsplan für Aldenhoven/Linnich-West sowie ein weiterer für die Gemeinde Langerwehe erstellt worden.
Ihr zentraler Inhalt ist die Festsetzung von Schutzgebieten. Aber auch einzelne markante Bäume, Obstwiesen und andere ökologisch wertvolle Biotope werden geschützt. Dazu gelten bestimmte Verbotsregelungen. Bisher rechtmäßig ausgeübte Nutzungen sind davon allerdings nicht betroffen.
Insbesondere die Festsetzung von Naturschutzgebieten ist neu. Diese umfassen im Bereich der Gemeinde Langerwehe vor allem die Gewässerläufe wie die des Wehe- und des Omerbachs sowie bedeutsame Waldbereiche im Meroder und Laufenburger Wald.
Der Landschaftsplan Aldenhoven/Linnich-West, der für den baulichen Außenbereich des gesamten Gemeindegebietes von Aldenhoven, westliche Teile des Stadtgebietes von Linnich sowie Teilflächen der Stadt Jülich gilt, weist ebenfalls neue Naturschutzgebiete aus. So unter anderem den Schlangengraben mit den angrenzenden Gehölzbeständen im Gemeindegebiet von Aldenhoven und Teile des Merzbachs auf Linnicher Stadtgebiet. Die Textfassungen und Karten der Landschaftspläne können im Internet hier eingesehen werden. Für Ederen sind 9 geschützte Landschaftsbestandteile und 1 Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Den relevanten Landschaftsplan finden Sie unter "Landschaftsplan 5 (Aldenhoven/Linnich-West)".
Die Erstellung der Pläne ist eine Pflichtaufgabe des Kreises. Am Plan für Aldenhoven/Linnich-West war zwei, an dem für Langewehe drei Jahre intensiv gearbeitet worden. Über das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren hinaus gab es Arbeitskreise unter anderem mit Vertretern aus Landwirtschaft, Naturschutz, Forst/Jagd und Erholung/Freizeit. Wilhelm, EgbertEgbert Wilhelm, Leiter der ULB, hebt dazu hervor: "Die intensive Einbindung von Bürgern und Interessenvertretern war uns immer ein wichtiges Anliegen. So ist es uns gelungen, die Belange des Naturschutzes unter Berücksichtigung der Nutzungsinteressen zu verwirklichen." Auch die Kommunen waren während des gesamten Erarbeitungsprozesses eingebunden, etwa um die Landschaftspläne mit der jeweiligen Bauleitplanung abzustimmen.
Das gute Miteinander soll nun fortgesetzt werden. Um die vorgesehenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umzusetzen, sollen mit den Bewirtschaftern auf freiwilliger Basis vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, um die Lebensräume für Tiere und Pflanzen nochmals deutlich zu verbessern.