Aus der Chronk der Bürgermeisterei Ederen (1826):
»Mit dem Monat October dieses Jahres wurde in den beiden Schulen der Bürgermeisterei der Schulzwang eingeführt, worauf alle Kinder von dem 5ten bis zum 14ten Altersjahr die Schule besuchen und monatlich für Unterricht drei Silbergroschen bezahlen müssen. Es wird hierdurch nicht allein das bisherige Herumlaufen der Kinder verhindert und für eine anständige Ausbildung und Erziehung der Jugend gesorgt, sondern es ist dadurch auch den Lehrern ein anständiges Auskommen gesichert, was bisher wo es in der Willkühr der Eltern stand, die Kinder in die Schule zu schicken oder nicht, nicht der Fall war. Das Schulgeld wird durch den Gemeindeempfänger erhoben.«