Einen Unfall aus bislang ungeklärter Ursache erlitten zwei 33 und 37 Jahre alte Männer aus Linnich am Montagabend gegen 20:30 Uhr. Beide wurden schwer verletzt in umliegende Krankenhäuser transportiert.
Beim Eintreffen der Polizei versorgten Ersthelfer den vermeintlichen Unfallfahrer und seinen Sozius. Ersten Ermittlungen nach befuhren die Männer mit einem Leichtkraftrad die Kreisstraße 46 aus Richtung Ederen in Fahrtrichtung Welz. Unmittelbar hinter dem Ortseingang verlor der Fahrer die Kontrolle über sein Gefährt und kam nach links von der Fahrbahn ab. Dort prallte er vermutlich gegen einen auf dem Gehweg befindlichen Blumenkübel aus Beton. Sowohl der Motorradfahrer, als auch sein Beifahrer, schleuderten von dem Zweirad. Während der 33-Jährige gegen einen geparkten Pkw prallte, blieb der Ältere der beiden neben ihm liegen. Das Fahrzeug selbst schlitterte noch bis zu einem angrenzenden Wohnhaus.
Die genauen Umstände zu dem Crash werden derzeit untersucht. Hierzu werden nicht nur die objektiv feststellbaren Spuren ausgewertet, sondern auch Aussagen möglicher Zeugen. So gab ein 44 Jahre alter Mann aus Wegberg an, mit seinem Wagen in gleicher Richtung vor den Verunfallten hergefahren zu sein. Kurz vor dem Ortseingang überholten diese den Autofahrer und fuhren davon. An der späteren Unfallstelle erblickte der Wegberger sie, als sie sich verletzt am Fahrbahnrand aufhielten. Die Polizei hofft jedoch auf weitere Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang machen können. Unter der Rufnummer 02421 949-6425 können auch Sie sich melden, wenn sie weiterführende Hinweise haben.
Es traten im Zuge der Unfallaufnahme mehrere Ungereimtheiten auf, deren Umstände es nun zu klären gilt. So war das Kennzeichen des Motorrades entsiegelt. Ursprünglich gehörte es an einen Pkw und nicht an ein Zweirad. Das Leichtkraftrad selbst ist zudem seit einigen Jahren außer Betrieb gesetzt. Ebenso konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Linnicher in einem berauschten Zustand durch Betäubungsmittel und Alkohol befunden hatten. Folglich wurden den Männern jeweils zwei Blutproben entnommen.
Der Führerschein des Unfallverursachers konnte nicht sichergestellt werden. Eine Fahrerlaubnis besaß der 33-Jährige nicht.
Somit wurde eine umfangreiche Anzeige gefertigt, die nicht nur die fahrlässige Körperverletzung beinhaltet, sondern auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren und Einfluss berauschender Mittel und unter Alkoholeinfluss, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.