Da in Nordrhein-Westfalen seit dem 24. Februar kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festgestellt wurde und seit dem 15. Februar kein neuer Ausbruch bei gehaltenen Vögeln zu verzeichnen war, hat das Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die Aufstallpflicht für Geflügeltiere in NRW aufgehoben.
Im Kreis Düren galt die Aufstallpflicht zuletzt nur noch für das Gebiet der Städte Jülich und Linnich sowie der Gemeinden Nörvenich und Vettweiß, weil es in ihnen eine Geflügeldichte von über 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gibt.
Die kreisweite Stallpflicht war am Mittwoch, 21. Dezember 2016, vorsorglich angeordnet worden, um der Einschleppung der Geflügelpest in den Kreis Düren vorzubeugen. Am 3. Februar war sie dann auf die genannten vier Kommunen beschränkt worden.
Unabhängig von einer Aufstallung sollten kommerzielle wie Hobbyhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent beachten, teilt das Ministerium mit. Dies sei der beste Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Bestände mit gehaltenen Vögeln.