Seit dem 01.08.2025 waren Veranstaltungen im Stadtgebiet bei der Stadt, genauer beim Fachbereich 3 Ordnung und Soziales anzumelden. Hintergrund der Regelung war eine enge Absprache der Ordnungsbehörden auf Kreisebene zur Risikoanalyse und Risikominimierung bei Veranstaltungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Bedrohungslagen.
Nach nun mehr fast sechs Monaten Erfahrungswerten ist das Verfahren analysiert und evaluiert worden. Die Abwägung zwischen notwendiger Anmeldung und Unterstützung der Veranstalter, insbesondere im Ehrenamt führt zu folgenden Änderungen ab dem 01.01.2026.
Ab Januar ist eine Anmeldung beim Fachbereich 3 nur noch für Veranstaltungen erforderlich, bei denen öffentliche Verkehrsflächen betroffen sind oder die erwartete Besucherzahl (bei Veranstaltungen im Innenbereich) über 500 Personen liegt. Bei erstmalig stattfindenden, größeren Veranstaltungen empfiehlt sich darüber hinaus die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Fachbereich, um eventuelle Fragestellungen gemeinsam zu klären.
Für die Anzeige steht ein Anmeldeformular auf der Homepage der Stadt Linnich zur Verfügung (
Link). Das Anmeldeformular enthält bspw. auch Abschnitte zum Alkoholausschank oder zur Plakatierung, sodass nicht mehrere Anträge gestellt werden müssten.
Erforderliche Schankgenehmigungen für Veranstaltungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, bleiben unberührt und sind – wie bisher - zu beantragen.
Zur Prüfung der Unterlagen und evtl. Ausstellung von Genehmigungen und Beteiligung weiterer Behörden, ist es notwendig, die Unterlagen frühzeitig (regelmäßig bitte mindestens 14 Tage) vor der Veranstaltung einzureichen.
In dem Zusammenhang wird daran erinnert, dass für einen Alkoholausschank bei öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich ist. Eine fehlende Genehmigung führt leider grundsätzlich zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Dies gilt es gemeinsam zu vermeiden.
Für Rückfragen steht der Fachbereich 3 der Stadt Linnich unter Tel. 02462-9908317 oder
Ordnungsamt Linnich gerne zur Verfügung.
(Stadt Linnich)