Jahr 1850 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Acker-Erzeugnisse.
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Durch Gesetz vom 31. Januar 1850 wurde die Verfassungs-Urkunde für den preußischen Staat erlassen; alle Staats- und Communal-Beamten mußten den Eid auf die Verfassung leisten, zu welchem Zwecke in den Kreis-Hauptorten Versammlungen Statt fanden. Am 12. Februar dieses Jahres wurde das Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit erlassen.
Das unter'm 31. October 1848 "der Ausübung der Jagd-Rechte auf fremden Grund und Boden und die Ausübung der Jagd" betreffend, wurde aufgehoben und am 7ten Maerz 1850 ein neues Jagdpolizei-Gesetz erlassen.
Den von beiden Kammern revidirte Entwurf zu einer neuen Gemeindeordnung für den Umfang der preußischen Monarchie erhielt am 11. Maerz 1850 die Genehmigung Sr Königlichen Majestät.
Es entschied sich der Gemeinderath von Ederen in seiner diesfallsigen Sitzung gleich für die Verwaltung dieser Gemeinde nach den Bestimmungen des Tit. II der Gemeindeordnung. Der Gemeinderath von Gereonsweiler dagegen erklärte sich für Annahme des Tit. III. Für erstere Gemeinde war sohin der Wähler-Census 2 Thlr Staats- und Communal-Abgaben; für Gereonsweiler aber bestand kein Steuer-Census.
Nach den Bestimmungen dieser Gemeindeordnung waren für jede Gemeinde hiesiger Bürgermeisterei sechs Verordnete zu wählen. Zum Behufe der Wahl wurden die Wähler in drei Abtheilungen eingetheilt. Die stattgehabten Wahlen ergaben, daß zu Gemeinde-Verordneten gewählt und demnächst als solche eingeführt wurden:
Für Gereonsweiler in der Abteilung
No III. Constantin SchunkSchunk, Constantin und Hermann Joseph WilmsWilms, Hermann Joseph
No II. Heinrich MüllerMüller, Heinrich senr und Heinrich ErvenErven, Heinrich
No I. Reiner EsserEsser, Reiner und Peter Joseph AretzAretz, Peter Joseph, alle Ackerer
Zu Ederen, in Abteilung
No III. Lambert HetzerHetzer, Lambert, Pfarrer und Joh. Wilh. HeckHeck, Johann Wilhelm, Privat
No II. Franz Mathias Kochs junKochs, Franz Mathias. und Johann Joseph KochsKochs, Johann Joseph
No I. Peter EhserEhser, Peter und Christian SybenSyben, Christian, alle Ackerer
Zur Besetzung des freiwillig ausgeschiedenen Herrn Pfarrers Hetzer wurde am 6. November 1851 gewählt: Leonard MohnenMohnen, Leonard, Kirchner.
Nach gesetzlich Statt gehabten Berathungen gingen die neugewählten Verordneten von Gereonsweiler von Tit. III ab und nahmen Tit. II der Gemeindeordnung an, sowie auch beide Gemeinden von Annahme des Collegialischen Gemeindevorstandes zur Wahl des Bürgermeisters mit 1 Beigeordneten für jede Einzelgemeinde übergingen. Hierzu wurden gewählt und eingeführt:
Für Ederen: Michael ReyRey, Michael, Bürgermeister und Rainer TillmannsTillmanns, Rainer, Beigeordneter.
Für Gereonsweiler: Constantin SchunkSchunk, Constantin, Bürgermeister und Philipp KopsKops, Philipp, Beigeordneter.
Die Besoldungen und Büreaukosten der Bürgermeister wurden festgesetzt auf: a) für Ederen 30 Thlr, b) für Gereonsweiler 30 Thlr.
Der in 1849 begonnene Bau des Vikariehauses zu Gereonsweiler wurde in 1850 vollendet. Gemäß einer der Kirchenrechnung von Gereonsweiler vom Jahre 1850 beigefügten Separat-Rechnung stellen sich die sämmtlichen Baukosten auf Thlr 1573 - 19 - 11 Pfg.
Das Jahr 1850 ist übrigens reich an kriegerischen Ereignissen. In Folge der zwischen den Großmächten Preußen, Oesterreich und Rußland entstandenen Uneinigkeit über Bundes-Angelegenheiten und Entschädigungen kam eine allgemeine Kriegsrüstung hervor. Diese Mächte hielten zuerst in Warschau ihre Conferenzen, wobei Preußischer Seits der Minister-Präsident Graf von BrandenburgBrandenburg, Graf von als Bevollmächtigter fungirte, dessen plötzlicher Tod den Kriegsvorbereitungen eine ernstere Wendung gab. Reserve und Landwehr ersten und zweiten Aufgebots wurden unter die Waffen berufen, der Kriegszustand erklärt und allgemein proklamirt; auf den Grund des Gesetzes vom 12ten November 1850 außergewöhnliche und monatliche Natural-Lieferungen zu Last der Bürgermeistereien und respective Gemeinden ausgeschrieben, die Festungen bewaffnet und es gewann überhaupt der Ausbruch eines Krieges immer mehr an Wahrscheinlichkeit. In den Gemeinden Ederen und Gereonsweiler wurde eine beträchtliche Zahl felddiensttauglicher Pferde gegen durchschnittlich hundert Thaler pro Stück ausgehoben.
Die Einigungs-Versuche des nunmehrigen Minister-Präsidenten Herrn von ManteuffelManteuffel, von in den Conferenzen zu Dresden erreichten erst in Olmütz ihr Ziel, wo die Vereinbarungs-Traktate zwischen Preußen einer- und Oesterreich und Rußland andererseits vollzogen wurden. Hierauf wurde der Kriegszustand aufgehoben, die Landwehr von und nach entlassen, die ausgehobenen Pferde versteigert und endlich die Armeen demobilisirt.
Die nunmehrigen Pferde-Ankäufer machten ungewöhnlich gute Geschäfte, indem die Pferde mitunter spottbillig verkauft wurden.
Das Jahr 1850 trat mit einem strengen Winter ein. Gegen Ende Januar lösten sich die gefallenen Schneemassen in Wasser auf, wodurch in verschiedenen Gegenden verderbliche Ueberschwemmungen Statt fanden, wie dies die Nachbarorte hiesigen Bürgermeisterei, welche von dem damals außergewöhnlich ausgedehnten Märzbache berührt wurden, auch leider erfahren mußten.
Selbst auch in hiesigen Gemeinden drang das Schneewasser mit Gewalt in die Wohnungen und setzte hin und wieder verschiedene Keller und sonstige Räume und Behälter einige Tage unter Wasser.
Die Feldfrüchte gediehen überhaupt zur Befriedigung und gewährten durchschnittlich mittelmäßigen Ertrag; nur die Kartoffeln blieben sowohl in Quantität als Qualität wieder zurück und waren abermals mit der Fäulniß-Krankheit behaftet.
Es wurden für Communal-Bedürfnisse umgelegt:
für die Einzelgemeinde Ederen:
auf Grundsteuer 618 Thlr 22 Sgr 9 Pfg
auf Klassen- und Klassificirte Einkommensteuer 262 Thlr 29 Sgr 7 Pfg
für die Gemeinde Gereonsweiler:
auf Grundsteuer 565 Thlr 17 Sgr
auf Klassen- und Klassificirte Einkommensteuer 295 Thlr 17 Sgr 4 Pfg
In diesen Beischlägen sind die Beiträge zur Deckung der Bürgermeisterei-Ausgaben, für jede Gemeinde 148 Thlr 20 Sgr betragend, einbegriffen.