Kirchenbücher der Pfarrei Ederen

Kir­chenbüc­her sind Ver­zeich­nisse über Tau­fen, Trauun­gen und Todes­fälle, die von Pfar­rern meist in chro­no­logi­scher Reihen­folge ange­legt wer­den. Sie sind öff­ent­li­che Urkun­den über die in ihnen ver­zeichne­ten kirch­li­chen Amts­hand­lun­gen. Bis in die siebzi­ger Jahre des 19. Jahrhunderts wur­den Per­so­nen­standsfälle nur von den Reli­gi­ons­gemeinschaf­ten ver­zeichnet. Heute wer­den die ent­spre­chen­den staat­li­chen Per­so­nen­standsbüc­her in Standes­ämtern geführt. In unse­rer Region wur­den stande­s­amt­li­che Auf­zeich­nun­gen bereits zu Beginn der 19. Jahrhunderts unter Napoleon I. ein­geführt. His­to­ri­sche Kir­chenbüc­her sind wertvolle Quel­len der For­schung. Pfarräm­ter sind nach wie vor zur Füh­rung von Kir­chenbüc­hern ver­pf­lich­tet.

Bestand der Pfarrei Ederen

Von der katholi­schen Pfar­rei Ede­ren sind die folgen­den Kir­chenbüc­her erhal­ten:

Die Origi­nale befin­den sich heute in Duisburg im Per­so­nen­stands­ar­chiv Rhein­land als Teil der Abtei­lung Rhein­land des Landes­ar­chivs. Duplikate befin­den sich im Per­so­nen­stands­ar­chiv Westfa­len-Lippe, Detmold.

Anfang der 1980er Jahre, als der dama­lige Pfar­rer von Welz, Josef Lan­gen, Pfarrver­wal­ter in Ede­ren war, fand die­ser auf dem Spei­cher des Pfarr­hauses ein in Perga­ment ein­gewi­ckel­tes Paket. Die­ses ent­hielt eine mit Sand ziem­lich ver­schmutzte Aus­füh­rung der alten Kir­chenbüc­her. Diese Büc­her haben dann mein Vater Fritz Reu­ters und ich sorgfäl­tig ger­ei­nigt. Die ger­ei­nig­ten Büc­her sind dann von Pfar­rer Lan­gen weiter­gelei­tet wor­den.

Sperrfristen bei Kirchenbüchern

Durch das Per­so­nen­standsge­setz, das zum 1.1.1876 in Kraft trat (der Zeit­punkt weicht in den ein­zel­nen deut­schen Ländern z. T. von­ein­an­der ab), wur­den die Standes­äm­ter mit der Beurkundung aller Per­so­nen­standsfälle beauf­tragt. Für die Zeit vor dem Per­so­nen­standsge­setz sind die evangeli­schen und katholi­schen Kir­chenbüc­her die maßgeb­li­chen Quel­len zur Famili­en­for­schung. Für diese "his­to­ri­schen" Kir­chenbüc­her gel­ten keine Schutz­fris­ten mehr.

Für Kir­chenbüc­her nach 1875 betra­gen in katholi­sche Kir­chen­ar­chiven die "aus Grün­den des Persön­lichkeits­schut­zes nötigen Sperr­fris­ten" (bezogen auf den jewei­ligen Ein­trag): 

Gelistete Einträge

Auf den folgen­den Unter­sei­ten sind folgende Daten auf­ge­führt:

Digitalsierte Kirchenbücher

Einen Scan der Kir­chenbüc­her fin­den Sie bei Opens external link in new windowMatri­cula Online.

Ausschnitt aus dem Heiratsregister 1761
Ausschnitt aus dem Sterberegister 1688