Christian von EderenEderen, Christian von (Ethdern) im Gefolge des Erzbischofs Arnold I von KölnKöln, Erzbischof Arnold I von. In folgender Urkunde wird Christian von Ederen als Zeuge genannt. An dieser Stelle werden die Ritter von Ederen erstmals urkundlich erwähnt.
Erzbischof Arnold I von Köln bekundet, dass Erzbischof Herimann IIErzbischof Herimann II ein ihm durch den Tod des Lehninhabers nach Schöffenurteil zugefallene Schenkung zu Mulinheim der Abtei St. Pantaleon zu Köln übertragen hat, und dass Erzbischof FriedrichErzbischof Friedrich diese Schenkung erneuert hat. Nun seien aber von einem gewissen HerimannHerimann und seinem gleichnamigen Sohn mit Gewalt Ansprüche an das Gut geltend gemacht worden. Nachdem dann nach langen Verhandlungen einem Gerichtsspruch zufolge Vater und Sohn ihre Ansprüche aufgegeben hätten, sei nur wenige Tage darauf der Sohn wieder gewaltsam in das Gut eingedrungen. Dafür mit der Exkommunikation bestraft, habe er sich nun reumütig unterworfen und auch seinerseits die Schenkung seiner Vorgänger anerkannt.
Original Pergamenturkunde, 32 cm x 27,5 cm, mit 1 Siegelabdruck
Historisches Archiv der Stadt Köln, Pantaleon Urk. 16
Regesten II Nr. 373