Ritter Adam von EderenEderen, Adam von als Zeuge in dem Vertrag zwischen Herzog Wilhelm von JülichJülich, Wilhelm von und Erzbischof Wilhelm von KölnKöln, Erzbischof Wilhelm von über das Pfandrecht zu Zülpich.
Herzog Wilhelm von Jülich, Graf von Valkenburg und Herr zu Monschau, verspricht dem Erzbischof Wilhelm von Köln, der ihm die Pfandschaft an Zülpich gekündigt hat, jedoch den Pfandbesitz noch auf zwei weitere Jahre bewilligt hat, nach Ablauf dieser zwei Jahre die Einlösung jeder Zeit gewähren zu wollen.
Unter den Zeugen, die diesen Vertrag gesiegelt haben, ist auch der Ritter Adam von Ederen.
Original Pergamenturkunde
Hauptstaatsarchiv Düsseldorf; Kur Köln Urk. 682
Lacomblet III Nr. 617