Otgen van Beynhem und seine Frau Alike verkaufen ihren Besitz in Ederen.
Otgen van BeynhemBeynhem, Otgen van und seine Frau AilkeBeynhem, Ailke van verkaufen an Junker Johann von HarffHarff, Johann von und seine Frau AlveradeHarff, Alverade von für eine quittierte Geldsumme erblich 24 M. freies Land, ihren sonstigen Erbbesitz sowie ihre erblichen Einkünfte, die sie bisher im Gericht Ederen hatten. Vor Richter und Schöffen zu Ederen verzichten sie hierauf zugunsten der Käufer und leisten Währschaftsversprechen.
Siegler: die Schöffen zu Aldenhoven (Schöffenamtssiegel) auf Bitten der Schöffen zu Ederen, die ihrerseits den Empfang der Gerichtsgebühr bestätigen, nachdem sie durch die Verkäufer um Besiegelung gebeten waren, selbst jedoch kein Siegel haben, insgesamt unbeschadet der Rechte des Herzogs von Jülich und Dritter.
Des dinstages neist na dem sondage Oculi yn der vasten.
Rheinisches Archiv- und Museumsamt
Archiv Schloss Schönfels
v.num : 316
Enthält : Ausf., Perg., Sg. besch. - Nr. 298.