06.06.2013 Alter: 11 Jahr(e)
Katego­rie: Sons­tiges

Von: Pres­se­stelle Kreis Düren
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Kreis fördert energe­ti­sche Sanie­rung

Auch in die­sem Jahr fördert der Kreis Düren wieder die energe­ti­sche Sanie­rung von Eigen­hei­men und Miet­­woh­nun­gen aus Mit­teln des Wohnraum­förder­­programms 2013. Hierfür ste­hen insge­s­amt Förder­­mit­tel in Höhe von 1,2 Mio. Euro bereit.

Fördervor­aus­setzung ist u. a., dass der Bau­an­trag für das Wohn­gebäude vor dem 1.1.1995 gestellt wurde. Insbe­­sondere bei den bereits "in die Jahre gekom­me­nen" Miet­­objek­ten dürf­ten der güns­tige Zins­satz und die lange Zins­bindung das Inter­esse der Eigen­­tü­mer wecken. So kön­nen unter ande­rem die Außen­wand­däm­mung, der Einbau von wärm­e­däm­men­den Fenstern und Türen, die Däm­mung des Daches oder der obers­ten Geschoss­­de­cke, die Ver­be­s­se­rung und der erst­ma­lige Einbau von Heizungs- und Warm­­was­ser­­anla­gen (auch unter Ein­satz erneuer­ba­re­rer Energien), die Däm­mung der Keller­­de­cke und der Einbau mecha­­ni­scher Lüf­tungs­­­anla­gen gefördert wer­den. Instand­­setzungs­­­maß­nah­men, die durch die geförder­ten Maß­­nah­men ver­ur­sacht wer­den, und Nach­weise bzw. Energie­­gut­ach­ten, die im Zusam­men­hang mit den geförder­ten Maß­­nah­men ste­hen, sind eben­falls förder­fähig. Außerdem kön­nen die Erneue­rung und der erst­ma­lige Anbau eines barrie­re­freien Frei­sit­zes (Balkon, Ter­rasse, Loggia) im Zusam­men­hang mit der Wärm­e­däm­mung der Außen­wände gefördert wer­den.

Die Förde­rung erfolgt in Form eines Dar­le­hens und beträgt 80% der förder­fähigen Bau- und Bau­n­eben­kos­ten, höchs­tens 40.000,- € pro Wohn­ein­heit. Das Dar­le­hen wird bei einer Laufzeit von 15 oder 20 Jah­ren mit 0,5% ver­zinst. Neben der Ver­zin­s­ung sind ein Ver­wal­tungs­­kos­ten­bei­trag von eben­falls 0,5% und ein Tilgungs­­­be­trag von 2% zu ent­rich­ten. Der Aus­zah­lungs­­­be­trag des Dar­le­hens beträgt 99,6%.

Auf­grund der sehr güns­tigen Dar­le­hens­kondi­tio­nen ergibt sich auch für Eigen­­tü­mer von Eigen­hei­men eine inter­essante Finan­zie­rungs­­mög­lichkeit. So kön­nen z. B. energe­­ti­sche Maß­­nah­men mit einem Kos­ten­vo­lu­men von 20.000,- € mit einem Dar­le­hen von 16.000,- € gefördert wer­den. Dies würde zu einer monat­­li­chen Belas­tung von ledig­lich 40,- € füh­ren.

Die Eigen­heimförde­rung erfolgt jedoch ein­kom­mens­­abhängig, so dass gewisse Ein­kom­mens­gren­zen nicht über­schrit­ten wer­den dürfen. Diese Gren­zen wur­den im letz­ten Jahr noch­mals erhöht. Bei einem 4 Per­so­nen­haushalt ergäbe sich eine Ein­kom­mens­grenze von ca. 51.000,- € (Brutto­ein­kom­men), so dass das Vor­­liegen der Vor­aus­­setzun­gen auf jeden Fall geklärt wer­den sollte.

Über weitere Ein­zelhei­ten einer mög­li­chen Förde­rung kön­nen sich Inter­es­sierte im Kreis­haus an die Mit­arbei­ter der Abtei­lung Wohnungs­­bau­förde­rung (Tel. 02421 - 22 27 14 oder 22 27 17) wen­den.

Quelle: Pres­se­stelle Kreis Düren