02.08.2013 Alter: 11 Jahr(e)
Katego­rie: Sons­tiges

Von: Pres­se­stelle Kreis Düren
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Info des Krei­ses Düren zum Betreuungs­geld

Am 1. August 2013 ist das Betreuungs­geldge­setz bundes­weit in Kraft getre­ten. Die Auf­ga­ben nach die­sem Gesetz wer­den, wie bereits das Eltern­geld, durch das Kreisjugend­amt Düren als zustän­dige Behörde für das gesamte Kreisgebiet wahrgenom­men.

Das Betreuungs­geld kann für Kin­der bean­tragt wer­den, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, wenn deren Eltern für sie keine öff­ent­lich geförderte Kinder­be­treuung (Kinder­tage­s­einrich­tung, Kinder­tages­pflege) in Anspruch neh­men. Das Betreuungs­geld beträgt ab dem 1. August 2013 monat­lich 100 Euro und ab dem 1. August 2014 monat­lich 150 Euro.

Das Betreuungs­geld wird in der Regel nicht vor dem Beginn des 15. Lebens­mo­na­tes des Kin­des gezahlt, es sei denn, die nach dem Bunde­seltern­geldge­setz maximal mög­li­chen 14 Bezugsmo­nate für Eltern­geld wur­den bereits vor die­sem Zeit­punkt in Anspruch genom­men (zeit­glei­cher Bezug von Bunde­seltern­geld durch beide Eltern­teile).

Die Landes­regie­rung hat ein zen­trales Informa­ti­ons­ange­bot zum Betreuungs­geld ein­ge­rich­tet. Bür­ger und Bürge­rin­nen kön­nen unter der Ruf­num­mer 0211/837-1912 oder unter der E-Mail-Adresse geschützte E-Mail-Adresse als Grafik Antwor­ten auf allgemeine Fra­gen zum Betreuungs­geld erhal­ten.

Dar­über hin­aus ste­hen auch die Mit­arbei­ter der Eltern­geld- und Betreuungs­geld­stelle des Kreisjugend­am­tes Düren für Fra­gen zur Ver­fügung. Fer­ner haben Eltern die Mög­lichkeit, auf der Inter­ne­seite des Krei­ses Düren - unter http://kreis-due­ren.de/kreishaus/amt/51/Eltern­geld.php - den Antragsvor­druck sowie ein Informa­ti­ons­blatt zum Betreuungs­geld sowie einen dazugehö­rigen Flyer her­un­terzu­la­den. Zudem fin­den Eltern dort die zustän­digen Ansprech­partner zum Betreuungs­geld.

Es wird empfoh­len, den Antrag auf Betreuungs­geld vier bis sechs Wochen vor Anspruchsbe­ginn zu stel­len.