07.01.2015 Alter: 10 Jahr(e)
Katego­rie: Polizeibe­richt, Unfall

Von: Pres­se­stelle Polizei Düren
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Motor­rad­unfall: Kennzei­chen falsch, kein Führ­er­schein und Drogen im Spiel

Einen Unfall aus bislang ungeklär­ter Ursa­che erlit­ten zwei 33 und 37 Jahre alte Män­ner aus Lin­nich am Mon­tag­a­bend gegen 20:30 Uhr. Beide wur­den schwer ver­letzt in umliegende Kran­ken­häu­ser transpor­tiert.

Beim Ein­treffen der Polizei ver­sorg­ten Erst­helfer den ver­meint­li­chen Unfall­fah­rer und sei­nen Sozius. Ers­ten Ermit­t­lun­gen nach befuh­ren die Män­ner mit einem Leichtkraft­rad die Kreis­straße 46 aus Rich­tung Ede­ren in Fahr­t­rich­tung Welz. Unmit­telbar hin­ter dem Orts­ein­gang ver­lor der Fah­rer die Kontrolle über sein Gefährt und kam nach links von der Fahr­bahn ab. Dort prallte er ver­mut­lich gegen einen auf dem Geh­weg befind­li­chen Blu­menkübel aus Beton. Sowohl der Motor­radfah­rer, als auch sein Bei­fah­rer, schleuder­ten von dem Zwei­rad. Wäh­rend der 33-Jäh­rige gegen einen gepark­ten Pkw prallte, blieb der Ältere der bei­den neben ihm liegen. Das Fahrzeug selbst schlit­terte noch bis zu einem angrenzen­den Wohn­haus.

Die genauen Umstände zu dem Crash wer­den derzeit unter­sucht. Hierzu wer­den nicht nur die objek­tiv fest­stell­ba­ren Spu­ren aus­gewer­tet, sondern auch Aus­sa­gen mög­li­cher Zeugen. So gab ein 44 Jahre alter Mann aus Weg­berg an, mit sei­nem Wagen in glei­cher Rich­tung vor den Ver­unfall­ten hergefah­ren zu sein. Kurz vor dem Orts­ein­gang über­hol­ten diese den Auto­fah­rer und fuh­ren davon. An der späte­ren Unfall­stelle erblickte der Weg­ber­ger sie, als sie sich ver­letzt am Fahr­bahnrand auf­hiel­ten. Die Polizei hofft jedoch auf weitere Zeugen, die Anga­ben zum Unfallhergang machen kön­nen. Unter der Ruf­num­mer 02421 949-6425 kön­nen auch Sie sich melden, wenn sie weiterfüh­r­ende Hinweise haben.

Es tra­ten im Zuge der Unfall­auf­nahme meh­rere Ungereimt­hei­ten auf, deren Umstände es nun zu klären gilt. So war das Kennzei­chen des Motor­rades ent­siegelt. Ursprüng­l­ich gehörte es an einen Pkw und nicht an ein Zwei­rad. Das Leichtkraft­rad selbst ist zudem seit einigen Jah­ren außer Betrieb gesetzt. Ebenso konnte nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass sich die Lin­ni­cher in einem berausch­ten Zustand durch Betäubungs­mit­tel und Alko­hol befun­den hat­ten. Folg­lich wur­den den Män­nern jeweils zwei Blut­pro­ben ent­nom­men.

Der Führ­er­schein des Unfallver­ur­sa­chers konnte nicht sicherge­stellt wer­den. Eine Fahr­er­laub­nis besaß der 33-Jäh­rige nicht.

Somit wurde eine umfang­rei­che Anzeige gefer­tigt, die nicht nur die fahrläs­sige Körperver­letzung beinhal­tet, sondern auch eine Gefähr­dung des Straßenver­kehrs durch Fah­ren und Einfluss berau­schen­der Mit­tel und unter Alko­hol­einfluss, Kennzei­chenmissbrauch, Fah­ren ohne Fahr­er­laub­nis und eine Straf­tat nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz.