16.01.2026 Alter: 4 Stunde(n)
Katego­rie: Ver­eine

Von: Stadt Lin­nich
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Anmeldung von Ver­an­stal­tun­gen

Seit dem 01.08.2025 waren Ver­an­stal­tun­gen im Stadt­gebiet bei der Stadt, genauer beim Fachbereich 3 Ord­nung und Soziales anzu­melden. Hin­ter­grund der Rege­lung war eine enge Abspra­che der Ordnungs­behör­den auf Kreis­ebene zur Risiko­analyse und Risi­komi­nimie­rung bei Ver­an­stal­tun­gen, ins­be­sondere im Hin­blick auf mög­li­che Bedro­hungs­la­gen.

Nach nun mehr fast sechs Mona­ten Erfah­rungs­wer­ten ist das Ver­fah­ren analy­siert und eva­lu­iert wor­den. Die Abwägung zwi­schen notwen­di­ger Anmeldung und Unter­stützung der Ver­an­stal­ter, ins­be­sondere im Ehren­amt führt zu folgen­den Ände­run­gen ab dem 01.01.2026.

Ab Januar ist eine Anmeldung beim Fachbereich 3 nur noch für Ver­an­stal­tun­gen erforder­lich, bei denen öff­ent­li­che Ver­kehrs­fläc­hen betroffen sind oder die erwar­tete Besu­cher­zahl (bei Ver­an­stal­tun­gen im Innenbereich) über 500 Per­so­nen liegt. Bei erstma­lig stattfin­den­den, größe­ren Ver­an­stal­tun­gen empfiehlt sich dar­über hin­aus die frühzei­tige Kon­takt­auf­nahme mit dem zustän­digen Fachbereich, um even­tuelle Fra­ge­stel­lun­gen gemein­sam zu klären.

Für die Anzeige steht ein Anmelde­formu­lar auf der Home­page der Stadt Lin­nich zur Ver­fügung (Opens external link in new windowLink). Das Anmelde­formu­lar ent­hält bspw. auch Abschnitte zum Alko­hol­aus­schank oder zur Plaka­tie­rung, sodass nicht meh­rere Anträge gestellt wer­den müss­ten.

Erforder­li­che Schankge­neh­migun­gen für Ver­an­stal­tun­gen, die diese Krite­rien nicht erfül­len, blei­ben unbe­rührt und sind – wie bisher - zu bean­tra­gen.

Zur Prüfung der Unter­la­gen und evtl. Aus­stel­lung von Geneh­migun­gen und Betei­ligung weite­rer Behör­den, ist es notwen­dig, die Unter­la­gen frühzei­tig (regelmäßig bitte min­des­tens 14 Tage) vor der Ver­an­stal­tung einzurei­chen.

In dem Zusam­menhang wird daran erin­nert, dass für einen Alko­hol­aus­schank bei öff­ent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen grund­sätz­lich eine Geneh­migung erforder­lich ist. Eine fehlende Geneh­migung führt lei­der grund­sätz­lich zur Einlei­tung eines Bußgeldver­fah­rens. Dies gilt es gemein­sam zu ver­mei­den.

Für Rückfra­gen steht der Fachbereich 3 der Stadt Lin­nich unter Tel. 02462-9908317 oder Opens window for sending emailOrdnung­s­amt Lin­nich gerne zur Ver­fügung.

(Stadt Lin­nich)