Kirchenbücher der Pfarrei Ederen
Kirchenbücher sind Verzeichnisse über Taufen, Trauungen und Todesfälle, die von Pfarrern meist in chronologischer Reihenfolge angelegt werden. Sie sind öffentliche Urkunden über die in ihnen verzeichneten kirchlichen Amtshandlungen. Bis in die siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts wurden Personenstandsfälle nur von den Religionsgemeinschaften verzeichnet. Heute werden die entsprechenden staatlichen Personenstandsbücher in Standesämtern geführt. In unserer Region wurden standesamtliche Aufzeichnungen bereits zu Beginn der 19. Jahrhunderts unter Napoleon I. eingeführt. Historische Kirchenbücher sind wertvolle Quellen der Forschung. Pfarrämter sind nach wie vor zur Führung von Kirchenbüchern verpflichtet.
Bestand der Pfarrei Ederen
Von der katholischen Pfarrei Ederen sind die folgenden Kirchenbücher erhalten:
- Taufregister von 1680 bis 1957
- Heiratsregister von 1680 bis 1939
- Sterberegister von 1681 bis 1957
Die Originale befinden sich heute in Duisburg im Personenstandsarchiv Rheinland als Teil der Abteilung Rheinland des Landesarchivs. Duplikate befinden sich im Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe, Detmold.
Anfang der 1980er Jahre, als der damalige Pfarrer von Welz, Josef Langen, Pfarrverwalter in Ederen war, fand dieser auf dem Speicher des Pfarrhauses ein in Pergament eingewickeltes Paket. Dieses enthielt eine mit Sand ziemlich verschmutzte Ausführung der alten Kirchenbücher. Diese Bücher haben dann mein Vater Fritz Reuters und ich sorgfältig gereinigt. Die gereinigten Bücher sind dann von Pfarrer Langen weitergeleitet worden.
Sperrfristen bei Kirchenbüchern
Durch das Personenstandsgesetz, das zum 1.1.1876 in Kraft trat (der Zeitpunkt weicht in den einzelnen deutschen Ländern z. T. voneinander ab), wurden die Standesämter mit der Beurkundung aller Personenstandsfälle beauftragt. Für die Zeit vor dem Personenstandsgesetz sind die evangelischen und katholischen Kirchenbücher die maßgeblichen Quellen zur Familienforschung. Für diese "historischen" Kirchenbücher gelten keine Schutzfristen mehr.
Für Kirchenbücher nach 1875 betragen in katholische Kirchenarchiven die "aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nötigen Sperrfristen" (bezogen auf den jeweiligen Eintrag):
- für Taufbücher: 120 Jahre
- für Trauungsbücher: 100 Jahre nach Trauung
- für Sterbebücher: 40 Jahre nach Tod
Gelistete Einträge
Auf den folgenden Unterseiten sind folgende Daten aufgeführt:
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